Der Berufsausbildungsvertrag - mit Vertragsmuster

Nordkirchen -

Für Apotheken spielt das Ausbildungsverhältnis mit der Pharmazeutisch-technischen Angestellten (PTA) und der Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) eine wichtige Rolle. Bei beiden handelt es sich jeweils um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, dessen Ausbildung wie bei anderen Lehrberufe auch im dualen System erfolgt. Dies bedeutet, dass der/die Auszubildende die theoretischen Grundlagen in der Berufsschule erlernt und parallel dazu praktisch in der Apotheke ausgebildet wird.

Da sich die Berufsausbildungsverträge wesentlich von Arbeitsverträgen unterscheiden, werden in der aktuellen April-Ausgabe des „Apotheker Berater“ die wichtigsten Voraussetzungen für den Berufsausbildungsvertrag und die Beschäftigung von Auszubildenden erläutert. Einen Mustervertrag gibt es dazu. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter www.iww.de/info.cfm

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"Apotheker Berater"
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