Apotheker Berater

Der Arzneimittelvertrieb sollte auf Apotheker begrenzt sein 02.06.2008 12:00 Uhr

Der „Apotheker Berater“ nimmt in seiner aktuellen Juni-Ausgabe Stellung zu den jetzt veröffentlichten Entscheidungsgründen des dm-Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2008 (Az: 3 C 27.07).

Da jede Art von Initiative Bewegung in den Markt bringt, bleibt für deutsche Apotheken auch nach der höchstrichterlichen Entscheidung der Wunsch: Unabhängig davon, welcher Kanal letztlich für den Vertrieb von Arzneimitteln gewählt wird, sollte dieser generell auf Apotheker begrenzt sein.

Fakt ist: Immer mehr branchenfremde Unternehmen werfen ein Auge auf den Arzneimittelvertrieb, da hier die Margen nach wie vor attraktiv sind. Nach den Drogeriemarktketten dm und Schlecker prüfen nun auch Rewe und die Metro-Gruppe, wie der Einstieg in den Medikamentenversand sinnvoll gelingen kann. Eine neue Kooperationsform haben die Hildesheimer Versandapotheke easy-Apotheke und DHL initiiert und ein Rezeptabgabesystem ins Leben gerufen. Ebenso versuchen die Sanicare Apotheke und Tchibo mit ihrer Kooperation, die Kompetenzen der Apotheker zu erhalten.

Insofern halten sich alle Lösungen an die rechtlichen Vorgaben, die das Bundesverwaltungsgericht in Sachen dm festgezurrt hat. Dadurch wird verhindert, dass die Versender über die reine Logistik hinaus als direkter Vertragspartner der Verbraucher agieren und sich selbst als abgebende Stellen gerieren.

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