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Den Todesfall richtig absichern 07.10.2019 10:45 Uhr

Das Bundesarbeitsgericht hat sich in der Vergangenheit mehrmals mit der betrieblichen Versorgung von Hinterbliebenen beschäftigt. Der Arbeitgeber kann nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt die Ansprüche an eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung nicht an eine Dauer der Ehe von mindestens zehn Jahren knüpfen. Im konkreten Fall klagte eine Witwe aus Hessen, die fast vier Jahre mit ihrem Mann verheiratet war, als er verstarb. Der Arbeitgeber des Verstorbenen berief sich auf eine Klausel im Versorgungsvertrag und bestand darauf, dass die Witwe erst nach zehn Jahren Ehe Anspruch auf die monatliche Witwenrente von 80 Euro hätte. Die Witwe verlor in allen Vorinstanzen, bis das Bundesarbeitsgericht Erfurt die Klausel zur Ehedauer als unwirksam erklärte.

An die finanzielle Absicherung der Angehörigen denken
Nicht jeder hat beim Tod des Partners Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Umso wichtiger ist daher die rechtzeitige Absicherung des Todesfalls. Eine Risikolebensversicherung ist geeignet, da sie relativ preiswert ist und einen guten Schutz für die Familie bietet. Wie eine Statistik zeigt, ist der Anteil der Risikolebensversicherung an den Lebensversicherungen in Deutschland von 1990 bis 2017 mit durchschnittlich 14,5 Prozent ungefähr gleich geblieben, während der Anteil der privaten Rentenversicherung stark zugenommen hat. Mit der Risikolebensversicherung können Ehepartner und Kinder für den Todesfall des Versicherungsnehmers abgesichert werden. Diese drei Punkte sollten Sie bei der Risikolebensversicherung beachten:

  • Nachversicherungsgarantie und Kinder-Zusatz-Schutz, wenn weitere Kinder geboren werden
  • Absicherung des Ehepartners oder des unverheirateten Partners bei einer Lebensgemeinschaft
  • Absicherung von Krediten.


Alternativ dazu können Sie auch eine Kapitallebensversicherung oder eine kapitalbildende Rentenversicherung abschließen und Ihren Ehepartner, Lebenspartner oder Ihre Kinder für Ihren Todesfall als Begünstigste einsetzen. Eine Risikolebensversicherung kann in eine Kapitallebensversicherung umgewandelt werden. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist dann zumeist nicht erforderlich.

Für die Beerdigung vorsorgen
Eine Beerdigung kostet Geld. Um Ihren Angehörigen den Abschied und die Trauer zu erleichtern, können Sie sich bereits an ein Bestattungsunternehmen wenden und die von Ihnen gewünschte Art der Bestattung wie Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung oder Bestattung im Friedwald regeln. Sie müssen Ihre Angehörigen darüber informieren. Mit der Sterbegeldversicherung können Sie finanziell für Ihre Beerdigung vorsorgen. Das kann angesichts der vergleichsweise geringen Auszahlung teuer werden, weshalb sich ein Sparplan eher lohnt. So können Sie in jedem Monat einen Betrag zurücklegen. Sie können vereinbaren, dass dieses Geld zweckgebunden ist und nur für Ihre Beerdigung verwendet wird. Es ist auch bei vielen Bestattungsunternehmen möglich, einen Vorsorgevertrag abzuschließen. Sie sollten die Geschäftsbedingungen genau prüfen, da sie von der Stiftung Warentest teilweise kritisch betrachtet wurden. Mit Ihren Familienangehörigen können Sie vereinbaren, wie die Trauerfeier ausfallen soll und ob Sie sich für Ihre Grabstelle einen Grabstein oder ein schlichtes Holzkreuz wünschen.

Organisatorische Dinge regeln
Ein Todesfall ist nicht nur mit Trauer, sondern auch mit Arbeit für die Angehörigen verbunden. Diese Arbeit können Sie Ihren Angehörigen erleichtern, indem Sie alle erforderlichen Unterlagen für Banken, Versicherungen und andere Verträge übersichtlich aufbewahren. Sind Sie im Internet aktiv, sollten Sie auch an das digitale Erbe denken. Einige Bestattungsinstitute bieten dafür Hilfe an, um hohe Kosten für die Angehörigen zu vermeiden.

Verantwortlich für den Inhalt ist Michael Mayer aus Hamburg.