Nach dem Bundesgerichtshof (BGH) dürfen Inhaber einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel auch selbst hergestellte Präparate (Defekturarzneimittel) versenden. Diese Frage wurde bisher von den Oberlandesgerichten (OLG) unterschiedlich beantwortet. Der „Apotheker Berater“ geht auf die Einzelheiten des höchstrichterlichen Urteils und die Folgen für die Apothekenpraxis ein.
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