IDENTITÄTSPRÜFUNGEN VON CANNABIS IN DER APOTHEKE

Das Zentrallabor untersuchte Schnelltests auf Eignung 24.06.2024 09:00 Uhr

Eine Studie des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker e.V. gibt Sicherheit bei der Bewertung und Akzeptanz von THC- und THC/CBD-Schnelltests für die Cannabis-Identitätsprüfung.

Erstmalig hat das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker e.V. (ZL) die Eignung von Cannabis-Schnelltests als Alternative zur Dünnschichtchromatographie (DC), der gemäß DAB bzw. DAC/NRF erforderlichen Identifizierungsmethode, untersucht. Ein zweiteiliger Bericht untersuchte immunchemische Teststreifen und nasschemische Farbtests.

Die Ergebnisse können Sie hier als Zusammenfassung (DAP-Report) herunterladen.

THC-Teststreifen

Teil 1 des ZL-Berichts stellte immunchemische Teststreifen auf den Prüfstand. Der THC-Nachweis gelang für Dronabinol als Rezeptursubstanz sowie für Cannabisblüten in den Produktgruppen THC-dominant, CBD-dominant und THC/CBD-balanced. Bei Cannabisextrakten war die Identifizierung von THC für die THC-dominante Produktgruppe möglich. Für den CBD-Nachweis ist jedoch ein weiteres Verfahren nötig, da CBD mit immunchemischen Tests nicht nachgewiesen werden kann.

THC/CBD-Kombi-Farbtests

Teil 2 des ZL-Berichts befasste sich mit Farbtests zur gleichzeitigen Identifizierung von THC und CBD. Die Mehrheit konnte nachweislich zwischen allen drei Produktgruppen unterscheiden. Damit sind Farbtests grundsätzlich für eine einfache, sowie zeit- und kostensparende Identifikation beider Wirkstoffe geeignet. Voraussetzung ist eine zweifelsfreie und eindeutig interpretierbare Farbgebung sowie die ausschließliche Verwendung der Tests für Produkte, für welche sie validiert sind.

Validierungsunterlagen einsehen

Validierungsunterlagen sollten einsehbar und nach einem einheitlichen standardisierten Verfahren erhoben worden sein. Dabei müssen die Wirkstoffe in der gleichen Matrix untersucht worden sein. Hier sind die entsprechenden Nachweisgrenzen der Tests zu beachten. Es wird zudem empfohlen, die jeweilige Testmethode mit der zuständigen Aufsichtsbehörde zu besprechen.

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