In meiner beruflichen Praxis war dieser Fall – ehrlicherweise – bis Anfang September völlig undenkbar. Natürlich hatten wir häufig mit Apotheken zu tun, deren wirtschaftliche Existenz gefährdet war oder deren Schließung drohte. Dies hatte viele Gründe. Aber weil ein Rezeptabrechner einen Insolvenzantrag stellt? – undenkbar.
Bis zum 16.09.2020. Ein Tag, der, vergleichbar der Lehman-Pleite, in das kollektive Gedächtnis der Apotheker eingehen wird.
Und jetzt?
Im Folgenden möchte ich nicht auf die naheliegenden „Sofortmaßnahmen“ eingehen, die meine Kollegen schon vorschlugen. Ich bin sicher, Sie haben diese schon alle umgesetzt. Ich möchte mich vielmehr der Frage widmen, was Sie tun können, wenn die Situation vorher schon eng war oder die Sofortmaßnahmen nicht ausreichen können, da das durch die Insolvenz der AVP gerissene Loch zu groß ist.
Eins ist sicher, ob und wenn ja, wann und in welcher Höhe Sie Ihr Geld bekommen, kann derzeit keiner absehen. Nicht einmal der vorläufige Insolvenzverwalter der AVP. Neben vielen rechtlichen Fragenbleibt immer noch die tatsächliche Frage, wieviel Geld denn überhaupt noch da ist.
Eines ist jedoch sicher, viele sind stärker als einer. Dies bedeutet, es spricht nach meiner Meinung viel für eine Pool Lösung der betroffenen Apotheken. Wie die funktioniert und welche Vorteile sie bietet, erörtern wir Ihnen gerne im Rahmen eines persönlichen Gesprächs.
Gehen wir im Folgenden also einmal davon aus, dass Sie kein Geld mehr von AVP erhalten. Sind Sie jetzt wirtschaftlich am Ende?
Die Antwort lautet: Nein!
Natürlich ist nichts mehr wie vorher, natürlich bedeutet dies erhebliche wirtschaftliche Einbußen, die Ihnen keiner, auch nicht ich, ersparen kann.
Was ich Ihnen aber versprechen kann ist, dass wir alles dafür tun werden, Ihre Apotheke als Einkommensquelle zu erhalten. Dies ist unser Job und den machen wir gut.
Was also ist zu tun wenn Sie, trotz aller „Hilfsmaßnahmen“ nicht mehr in der Lage sind, Ihre Bank, den Großhandel, das Finanzamt und noch viel wichtiger, die Gehälter zahlen zu können?
Das Schlechteste was Sie tun können, ist: Nichts. Denn alles ist besser, als zu warten und zu hoffen, dass alles gut wird.
Für unsere betroffenen Mandanten sind wir bereits jetzt im Gespräch mit dem Großhandel, um die Lieferfähigkeit sicherzustellen. Hierbei stoßen wir überwiegend auf positive Rückmeldung da wir, in den betroffenen Fällen, die Vereinbarung mit dem Großhandel unter Vorlage einer Liquiditätsplanung für den betroffenen Mandanten schließen konnten. Dies entlastet den Großhändler und gibt uns die Zeit, die Rahmenbedingungen für die Erarbeitung eines Sanierungskonzepts zu gewinnen.
Dieses Sanierungskonzept erfolgt auf Basis einer Ist-Analyse der Apotheke und ist Grundlage um - im besten Fall - eine Einigung mit allen wesentlichen Gläubigern zu finden, um die Apotheke langfristig zu stabilisieren. Es ist aber auch notwendig, um die Mithilfe der Finanzverwaltung zu erhalten.
Wenn dies gelingt, ist die Höhe der späteren Zahlung der AVP für den Fortbestand der Apotheke zweitrangig.
Übrigens: Bei allen Konzepten sollte immer das Finanzamt und die betroffenen Krankenkassen der Mitarbeiter einbezogen werden, da einem Apotheker zwar keine Insolvenzverschleppung droht, aber die beiden Gläubiger die Möglichkeit haben, direkt und ohne weiteres zu vollstrecken. Dies geht mitunter schnell und führt zum Zusammenbruch der Liquidität.
Und wenn alles nicht reicht, weil ein Gläubiger nicht mitmacht? Was dann?
Dann ist der nächste Schritt der Gang zum Insolvenzrichter, dieser Gang ist alles, aber nicht der Letzte und vor allem auch viel leichter als Sie denken.
Denn er führt erst einmal zu einer gewissen Ruhe im Betrieb Ihrer Apotheke. Dieses Verfahren wird, übrigens anders als bei der AVP, von uns in Eigenverwaltung beantragt. Dies bedeutet, Sie bleiben Herr im Haus und können die weiteren Schritte unter Aufsicht eines so genannten Sachwalters selbst bestimmen.
Wie die sind? Nun, erst einmal sicherstellen, dass keiner mehr in Ihr Vermögen vollstrecken kann. Dabei hilft Ihnen das Insolvenzgericht. Danach sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter pünktlich ihr Gehalt erlangen. Dabei hilft die Bundesagentur für Arbeit mit dem sogenannten Insolvenzgeld für 3 Monate. Damit ist schon wieder so viel Ruhe und Liquidität im Unternehmen, dass jetzt die Großhändler nach meiner Erfahrung in allen Fällen einer weiteren Belieferung zugestimmt haben.
Wie geht es weiter? Nun, ganz simpel. Es gilt das zu beenden, was wir zusammen angefangen haben, das Insolvenzverfahren. Und wie? Durch einen Insolvenzplan. Dieser regelt, auf wie viel Prozent ihrer Forderungen die Gläubiger verzichten (müssen). Das Ende des Verfahrens ist dabei, nicht in jedem aber in den meisten Fällen, eine schuldenfreie Apotheke und somit die Sicherung Ihrer wirtschaftlichen Existenz.
In diesem Sinne: Lassen Sie uns beginnen.
CremersDohmen Partnerschaftsgesellschaft mbB
Heiligenstraße 75
41751 Viersen
Telefon: 0 21 62 / 8 19 14 00
Telefax: 0 21 62 / 9 18 80 37
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.cremers-dohmen.de/