Chargenrückruf Novalac in Österreich

Produkte in Deutschland nicht betroffen 02.06.2017 13:56 Uhr

Aktuelle Medienschlagzeilen führen bei Eltern in Deutschland zu Beunruhigung. Hintergrund ist der vorsorgliche Rückruf von zwei Chargen der Säuglingsnahrung „Novalac 1“ und „Novalac CC“, die in Österreich von der Medis GmbH vertrieben werden. Dieser Rückruf gilt nicht für die in Deutschland von der Careforce Pharma GmbH vertriebenen Chargen von „Novalac 1“: Die betroffenen Chargen wurden nicht nach Deutschland geliefert. „Novalac CC“ ist in Deutschland nicht am Markt.

Hintergrund des Rückrufs in Österreich ist ein möglicherweise erhöhter Gehalt an Glycidyl-Fettsäureestern und 3-MCPD. Beide Fettsäureester entstehen bei der Verarbeitung der verwendeten pflanzlichen Öle – diese Öle sind notwendig, damit Säuglingsnahrungen hinsichtlich des Fettsäureprofils möglichst muttermilchnah sind. Das Fettsäureprofil von „Novalac 1“ entspricht den gesetzlichen Vorschriften für Säuglingsnahrungen.

Bisher hat die Europäische Kommission keinen Höchstwert für die Stoffe in Säuglingsnahrung festgelegt. Der Rückruf in Österreich ist somit als Vorsorgemaßnahme zu verstehen und bezieht sich auf folgende Chargen, die nicht verwendet werden sollten:

Novalac 1: Chargen-Nr. 9828301, EXP 01/09/2019,

Novalac CC: Chargen-Nr. 45405, EXP 23/09/2018.

Säuglinge, die betroffene Säuglingsnahrung aus Österreich erhalten haben, benötigen keine ärztliche Hilfe oder sonstigen Vorsorgemaßnahmen.

„Novalac 1“, das an Handelspartner in Deutschland ausgeliefert wurde, ist von dem Rückruf nicht betroffen. Der Verzehr ist unbedenklich.