Cantourage reduziert AEP für Dronabinol – Retaxierung vermeiden! 19.05.2021 12:19 Uhr
Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. und die gesetzlichen Krankenversicherungen hatten sich in der ersten Jahreshälfte 2020 darauf verständigt, cannabinoidhaltige Rezepturarzneimittel neu zu bewerten, und haben hierfür die Abrechnungsanlage 10 in der Hilfstaxe zur Abrechnung von Stoffen und Zubereitungen neu geschaffen. Betroffen sind hiervon sowohl Cannabisblüten und Cannabisvollspektralextrakte als auch die aus der Cannabispflanze gewonnenen Reinstoffe Cannabidiol (CBD) sowie Dronabinol (THC), die als Wirkstoffe abgegeben werden. Die Regelungen gelten rückwirkend seit 1. März 2020.
In den letzten Wochen kam es immer wieder zu Meldungen, dass Kostenübernahmen kassenärztlicher Dronabinol-Verordnungen aufgrund von fehlerhaften Taxierungen teilweise bis vollständig abgelehnt wurden.
Damit nicht auch Ihre Apotheke von einer solchen Retaxierung betroffen wird, beachten Sie bitte Folgendes: Wird bei der Taxierung von Dronabinol nicht der günstigste Apothekeneinkaufspreis (AEP) herangezogen, besteht das Risiko einer teilweisen oder sogar vollständigen Retaxierung durch die entsprechende Krankenkasse.
Die Cantourage GmbH hat am 15. Mai 2021 in der LAUER-TAXE® für die Gebindegrößen 500 mg, 1.000 mg, 2.500 mg, 3.000 mg und 5.000 mg den AEP für Dronabinol gesenkt. Seien Sie auf der sicheren Seite und vermeiden Sie eine mögliche Retaxierung, denn neben dem Bezug über stationäre Großhändler haben Apotheken seit April 2020 zusätzlich die Möglichkeit, Dronabinol direkt über die Cantourage GmbH versandkostenfrei zu beziehen.
Wenn Sie den Wirkstoff Dronabinol verwenden, gleich von welchem Hersteller, stellen Sie bitte sicher, dass Sie bei der Taxierung den günstigsten AEP heranziehen.
Für Rückfragen steht Ihnen das Team der Cantourage GmbH jederzeit gerne zur Verfügung.