Pressemitteilung

Viele Wünsche offen 04.11.2014 09:28 Uhr

Der BVDAK ist vom Referentenentwurf zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz enttäuscht. Die wirtschaftlich drängenden Forderungen der Apotheker blieben unberücksichtigt.

Dabei hatten die Apotheker auf dem Apothekertag in München viele Positionen auf ihrem Wunschzettel, die jetzt hätten berücksichtigt werden können. Immerhin einige der Forderungen der Apotheker seien in Erfüllung gegangen: Das von der ABDA vorgeschlagene Entlassrezept solle eingeführt werden. Dieses Rezept werde vielen Patienten den Übergang vom Krankenhaus nach Hause oder in die Pflege erleichtern. Erfreulich sei dabei der Kooperationsaspekt – Krankenhausärzte und Hausärzte müssen in Zukunft besser kooperieren.

Eine weitere Position im Referentenentwurf sorge dafür, dass mehr miteinander gesprochen wird: Die Kassenärztliche Vereinigung solle den ärztlichen Bereitschaftsdienst besser mit dem Apothekennotdienst abstimmen. „Wir begrüßen es, wenn auch der Gesetzgeber daran arbeitet, die Kooperation unter Ärzten und Apothekern zu fördern. Jede Art der Kooperation im Gesundheitswesen baut Hürden ab, sorgt für eine bessere Kommunikation und bringt alle Beteiligten weiter – im Sinne der Patienten“, so Dr. Stefan Hartmann, Vorsitzender des Bundesverbands der Apothekenkooperationen e.V. (BVDAK).

Kooperation werde ohne den Gesetzgeber zwischen Apothekern und Krankenkassen nötig sein, und zwar zur Regelung der Nullretaxationen. In diesem Punkt hätte der Gesetzgeber allerdings ruhig Klarheit schaffen können. Nun gehe der Streit weiter – bis zu der Schiedsstelle.

Ein wesentlicher Wunsch der Apotheker scheint mit der Festschreibung des Kassenabschlags auf 1,77 Euro erfüllt, die regelmäßig gescheiterten Verhandlungsrunden könnten also der Geschichte angehören. Die Apotheker wollten jährlich unbedingt die Festschreibung des Kassenabschlags an die regelmäßige Überprüfung der Honorare knüpfen – diese Forderung bliebe unerfüllt. Dies gelte wohl leider auch für die Forderung nach einem Disagio für den Einzug von Zuzahlungen und Herstellerrabatten, die Abschaffung der Importquote, ein Verbot von Zyto-Ausschreibungen und eine dringend gebotene höhere Vergütung für die Abgabe von Rezepturen und Betäubungsmitteln.

„Wir hoffen, dass im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch das eine oder andere nachgebessert wird, um die Leistungen der Apotheker angemessen zu honorieren,“ so Dr. Hartmann. Das Bundesministerium habe einen Entwurf vorgelegt, so der BVDAK, der dem Staat keinen Cent kostet, soweit es die Apotheken betreffe. Das sei kein gutes Omen für die berechtigten Forderungen an eine angemessene Vergütung steigender Leistungen. Klar werde auch, wie weit die Wunschträume eines gerade stattgefundenen Apothekertages von der politischen Realität entfernt seien – trotz netter Worte der Fachpolitiker.


Aktuelle Hinweise zum 7.Kooperationsgipfel am 4. und 5. Februar 2015
Der Branchentreff im Apothekenmarkt:


Bereits nach knapp 6 Wochen seit Bekanntgabe des Tagungsprogramms liegen uns genau 200 (!) Anmeldungen vor. Wir gehen momentan davon aus, dass wir wieder 240 Teilnehmer begrüßen dürfen.

Die Bayerische Landesapothekerkammer hat uns wieder 13 Fortbildungspunkte für
ApothekerInnen genehmigt.

Wichtiger Hinweis: Falls Sie sich schon angemeldet haben sollten, müssen Sie von uns eine Anmeldebestätigung erhalten haben. Sollten Sie diese Anmeldebestätigung noch nicht erhalten haben, ist Ihre Anmeldung bei uns nicht eingetroffen. Sehen Sie bitte noch einmal nach, ob Ihnen - im Falle einer Anmeldung – eine Anmeldebestätigung vorliegt. Ansonsten wenden Sie sich bitte umgehend an Frau Sonja Hennemann unter sonja.hennemann(@)vitaplus.de oder 08105-774248.


Weitere Informationen sowie Anmeldungen können wie immer und nach wie vor unter www.kooperationsgipfel.de eingesehen und vorgenommen werden.