Klartext gegenüber Krankenkassen 24.03.2015 10:55 Uhr
Mit der Aussage, dass zwischen Krankenkassen und Apotheken zur Zeit „wenig schief“ laufe, hat die neue Geschäftsführerin „Wirtschaft“ der ABDA, Claudia Korf, vor kurzem nicht nur viele Apothekenleiter, sondern auch den BVDAK überrascht. „Solche Aussagen sind nicht nur realitätsfern, sondern auch eine Ohrfeige für jeden Apotheker, der tagtäglich mit den Krankenkassen Kämpfe austrägt“ betont Dr. Stefan Hartmann, Vorsitzender des Bundesverbands der Apothekenkooperationen e.V. (BVDAK).
Es stelle sich die Frage, so Dr. Hartmann, warum die ABDA-Vertreterin nicht Klartext rede. Durch die Einführung der Rabattverträge sei den Apothekern enorm viel Arbeit entstanden, für die sie nie entlohnt, geschweige denn an Einsparungen von rund 1,1 Milliarden Euro beteiligt wurden. Die Erhöhung des Fixzuschlags für rezeptpflichtige Arzneimittel stehe seit langem aus und das Thema Null-Retaxation bringe jeden Apotheker auf die Palme. Vor diesem Hintergrund sei es hohle berufspolitische Lyrik, von Burgfrieden zu sprechen. Nicht nur im BVDAK fragt man sich, wie eine erfolgreiche wirtschaftliche Interessenvertretung gelingen könne, wenn schon zum Start eine Legendenbildung von der ziemlich heilen Welt der Kassenpolitik gegenüber den Apothekern aufgebaut wird.
Zuletzt auf der Interpharm in Hamburg waren sich die Fachleute, an der Spitze
der DAV-Vorsitzende Fritz Becker, einig, dass nur durch ein angemessenes
Honorar im System die ökonomische Basis für Apotheken gesichert werden
könne und die GKV-Kassen dies bisher ablehnten.
„Der Apotheker will sich einfach nicht daran gewöhnen, für Arbeit nicht angemessen entlohnt zu werden – eine der Hauptrollen im Gesundheitsmarkt zu spielen, aber wie ein Statist entlohnt und behandelt zu werden. Das ist im Bereich der Heilberufe einzigartig“ betont Dr. Hartmann. Es bewege sich seit Jahren in Sachen Honorierung zu wenig. Hier erwartet der BVDAK von der ABDA nun endlich Erfolgsmeldungen.
Der BVDAK e.V. fordert auch die Politik auf, die Apotheker mit ins Boot zu holen. Das neue e-Health-Gesetz sieht vor, dass die Hausärzte für Patienten, die über fünf Medikamente einnehmen, einen Medikationsplan erstellen und diesen regelmäßig anpassen. Die Rolle, die dem Arzneimittelspezialisten Apotheker zukommen soll, bleibt bislang vollkommen offen. „Wir fordern, dass Ärzte und Apotheker gemeinsam die Medikationspläne erstellen und anpassen. Dabei muss auch über eine gerechte Vergütung verhandelt werden“, so Dr. Hartmann.