„Skonti bleiben weiterhin zulässig“ 05.10.2017 13:20 Uhr
Skonto = Skonto, Rabatt = Rabatt – die wirtschaftliche Basis wird sich momentan nicht weiter verschlechtern. Nicht nur der BVDAK-Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann atmet auf.
Der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden, dass Skonti als Gegenleistung für eine vorfällige Zahlung gewährt werden dürfen. In der Vorinstanz hatten zwei Oberlandesgerichte genau umgekehrt geurteilt. Für den BVDAK-Vorsitzenden Dr. Stefan Hartmann ist das Urteil des Bundesgerichtshofs nachvollziehbar: „Skonti sind kaufmännisch und buchhalterisch etwas ganz anderes als Rabatte. Sie reduzieren nicht den Kaufpreis, sondern sind eine Gegenleistung für die zeitnahe Zahlung.“ Hätte sich der BGH anders entschieden, so Dr. Hartmann, wäre die wirtschaftliche Grundlage der stationären Apotheken in Deutschland massiv beschädigt worden. „Ich bin froh, dass nach dem negativen EuGH-Urteil nicht noch ein weiterer Ertragsverlust auf uns zukommt.“
Streit über „echte Skonti“ unter Juristen
Ausgelöst wurde der juristische Konflikt üer die Skontierung durch eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen den jungen Großhändler AEP. Dieser hatte neben den drei Prozent Rabatt den Kunden auch ein Skonto von bis zu 2,5 Prozent versprochen. Unter Juristen entstand eine Diskussion über „echte Skonti“. Sie seien kein Preisbestandteil und könnten in engen Grenzen – gemessen am Zinsniveau – zusätzlich zu Rabatten gewährt werden. Unechte Skonti, die schon bei pünktlicher Zahlung gewährt werden, seien dagegen Barrabatten gleichzusetzen. Sie müssten sich damit streng in den Grenzen des 3,15-prozentigen Zuschlags halten.
Nun bleibe zu hoffen, so der BVDAK-Vorsitzende, dass endlich etwas Ruhe in die Rx-Apothekenvergütung komme. Mit der nächsten Legislaturperiode könne das EuGH-Urteil revidiert werden. Käme die Standesvertretung dann noch zu einem tragbaren, neuen Honorarmodell in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Wirtschaft, dann könne man sich wieder stärker auf pharmazeutische Leistungen konzentrieren, die von der GKV auch sicher finanziert würden. „Die schweren Zeiten für Vor-Ort-Apotheken müssen ein Ende haben“, so Dr. Stefan Hartmann.
BVDAK-Vorsitzender Dr. Stefan Hartmann: „Ich bin froh, dass nach dem negativen EuGH-Urteil nicht noch ein weiterer Ertragsverlust auf uns zukommt.“
Über den BVDAK:
Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) ist seit 2008 Interessensvertreter und Dienstleister für seine Mitgliedskooperationen und Fördermitglieder.
Er schützt die beruflichen und politischen Interessen seiner Apothekenkooperationen und damit auch deren (ca. 8.000) angeschlossenen Apotheken. Der BVDAK arbeitet auf Bundesebene und engagiert sich für die Sicherstellung einer flächendeckenden, aber auch qualitativ hochwertigen, pharmazeutischen Versorgung.
Der BVDAK tritt damit für die in Apothekenkooperationen engagierte, inhabergefürte Apotheke in vernetzter Form ein.
Hinweis zum Kooperationsgipfel 2018: Seit 3 Wochen ist die Anmeldung geöffnet. Derzeit haben sich bereits 280 Teilnehmer angemeldet. Somit verbleiben noch 120 Restplätze. Es gilt das Windhundprinzip.
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