Das Apothekenhonorar muss steigen! 13.12.2017 15:12 Uhr
Die Zukunft des Apothekenhonorars steht angesichts politischer Windstille in den Sternen. Dagegen fordert der BVDAK eine klare Haltung zu wichtigen Differenzierungen und eine teilweise und notwendige Verbesserung der Vergütung.
„Im Augenblick erleben wir, was passiert, wenn ein Wirtschaftsministerium einem externen Beraterbüro einen Auftrag erteilt. Man fühlt sich wie in einem Konzern, in dem externe und marktunkundige Unternehmensberater einen gezielten Personalabbau zur schnellen Kostensenkung empfehlen. Und die Politik wartet vergeblich auf eine konstruktive Beteiligung unserer Standesvertreter“, so der BVDAK-Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann. Hinzu komme die Unfähigkeit des eigenen Verbandes, einzelne querschießende Vorstände, die schon jetzt eigene Honorare umverteilen wollen, im Zaum zu halten.
Der BVDAK habe eine klare Position zum Thema „Vergütung apothekerlicher Leistung“, die man gegenüber der Politik ruhig, aber hartnäckig vertreten müsse. Dass der Notdienst, die BtM-Abgabe und insbesondere die Rezeptur bei Weitem nicht kostendeckend sind, wissen wir seit mehreren Jahrzehnten. Es verwundert daher nicht, dass es auch im Rezepturbereich zur sichtbaren Marktspreizung kommt. Dass in diesen drei Bereichen massiv aufgestockt werden muss, dürfte diskussionsfrei sein. Mit der möglichen und pauschalen Senkung des Honorars von € 8,35 auf € 5,80 müssten jedoch tatsächlich ca. 7.600 Apotheken schnell schließen. Das ist durchaus nachvollziehbar und erstaunt ebenfalls nicht.
Die Annahme aber, dass mit dieser Marktbereinigung die übrigbleibenden Apotheken wirtschaftlich gestärkt werden, ist ein Trugschluss. An dieser Stelle wird deutlich, dass die Gutachter die reellen Zahlen von „gesunden“ Apotheken nicht kennen. Kürzt man nämlich in einer durchschnittlichen Apotheke mit Abgabe von 2.500 Rx-Packungen pro Monat das Honorar nur um 2 €, so verliert die Apotheke im Jahr € 60.000 an Gewinn. Fallen zudem die 3% Großhandelsmarge weg, dürfte der Gewinn um weitere 100.000 € minimiert werden (genauere Zahlen werden derzeit erhoben).
Damit würden die restlichen, verbleibenden ca. 12.000 Apotheken ebenfalls notleidend. Ob dies im Sinne der Politik sein kann, die sich bis heute für ein flächendeckendes Netz stationärer Apotheken ausgesprochen hat, bleibt äußerst fraglich.
Gesucht sei also ein Entgelt für die Erfüllung des gesamten Versorgungsauftrages, bei dem die Leistungen der stationär tätigen Apotheker in den angesprochenen Teilbereichen (Rezeptur, Notdienst, BtM) besser als bisher vergütet werden, weil die jährlich steigenden Kosten und die nötigen Investitionen in die Infrastruktur der Betriebe eine dynamische Anpassung verlange.
Theoretische Einkommensvergleiche, die sich die Berater aus den Finanzämtern besorgen ließen, können die Politik leicht auf einen Irrweg führen. Natürlich gebe es Apotheker, die mehr verdienten, Ärzte sowieso, aber auch viele, die weniger als im Durchschnitt auf dem Konto hätten. „Alles nur bedingt brauchbar – also in jedem Fall anpassbar an die tatsächlichen Gegebenheiten“, so Dr. Stefan Hartmann (BVDAK).
Der BVDAK fordert zudem eine geschlossene und ehrlichere Haltung der ABDA. Es könne nur darum gehen, zusätzlich notwendige Honorare klar und nachvollziehbar zu begründen. Stattdessen erlebe man, dass eine Kammerpräsidentin unabgesprochen für eine Umverteilung plädiere und damit die Verhandlungsposition des Berufsstandes massiv schädige. Lachender Dritter sei die GKV, weil sie von jeder Honorarkürzung profitiere. Unverständlich sei auch, weshalb die ABDA monatelang über das Vergütungssystem intern diskutiere, ohne dem Berufsstand endlich ein fertiges Konzept zu präsentieren.
„Jetzt wird es angesichts der veröffentlichten Meinung noch schwerer, die Politik von den guten Argumenten einer Honorarerhöhung zu überzeugen“, so der BVDAK-Vorsitzende.
BVDAK-Vorsitzender Dr. Stefan Hartmann: „Wir müssen unsere guten Argumente für eine Honorar-Erhöhung gegenüber der Politik hartnäckig vertreten und nachvollziehbar begründen und das kann nur gelingen, indem der gesamte Berufstand an einem Strang zieht.“
Über den BVDAK:
Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) ist seit 2008 Interessensvertreter und Dienstleister für seine Mitgliedskooperationen und Fördermitglieder.
Er schützt die beruflichen und politischen Interessen seiner Apothekenkooperationen und damit auch deren (ca. 8.000) angeschlossenen Apotheken. Der BVDAK arbeitet auf Bundesebene und engagiert sich für die Sicherstellung einer flächendeckenden, aber auch qualitativ hochwertigen, pharmazeutischen Versorgung.
Der BVDAK tritt damit für die in Apothekenkooperationen engagierte, inhabergeführte Apotheke in vernetzter Form ein.
Wichtiger Hinweis zum Kooperationsgipfel 2018:
Der Kooperationsgipfel ist mit derzeit 395 Anmeldungen fast komplett ausgebucht. Die Restplätze stehen ausschließlich Industrieteilnehmern zur Verfügung. Alle anderen Interessenten werden derzeit auf eine Warteliste gesetzt. Weitere Informationen unter www.kooperationsgipfel.de.