06. April 2009 - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag abgelehnt, den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. Damit ist der Gesetzesantrag der Freistaaten Bayern und Sachsen gescheitert, der die Beschränkung des Versandhandels zum Ziel hatte. „Wir freuen uns, dass die Politik den rationalen Argumenten der Versandapotheken gefolgt ist. So bleiben den Verbrauchern die Vorteile des legalen Versandhandels erhalten“, kommentierte Christian Buse, Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA) das Abstimmungsergebnis.
Buse wies darauf hin, dass der legale Versandhandel seit seiner Einführung vor fünf Jahren keine Probleme bereite. Er erleichtere chronisch Kranken, multimorbiden Patienten, Gehbehinderten, Älteren und Berufstätigen den Zugang zu Arzneimitteln. Auch stelle der Versandhandel keine wirtschaftliche Gefahr für die Präsenzapotheken dar, deren Zahl und Umsatz seit der Zulassung des Versandhandels sogar noch gestiegen sei.
Über den BVDVA
Die im BVDVA organisierten Versandapotheken sind ausnahmslos mittelständische Unternehmen, die sich für die pharmazeutische Versorgung und Betreuung chronisch kranker Patienten engagieren. Eine Auswahl zugelassener, deutscher Versandapotheken kann über [email protected] angefordert werden.
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