Pressemitteilung

Betriebshaftpflichtversicherung – ein Muss für Apotheken 01.06.2022 14:59 Uhr

Apotheker sind wichtige Ansprechpartner für Patienten. Sie informieren über Medikamente und Behandlungen und tragen eine hohe Verantwortung. Schnell kann es aufgrund einer falschen Beratung oder einer Verwechslung von Arzneimitteln zu gesundheitlichen Folgen kommen, für die der Apotheker dann mit ihrem vollen Vermögen haften.

Deshalb ist ein ausreichender Versicherungsschutz von größter Wichtigkeit und vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Kleingewerbe im Sinne des §19 UStG ist dabei ein Muss.

Vor welchen Schäden schützt die Betriebshaftpflichtversicherung für Apotheken?

Eine Betriebshaftpflicht für Apotheker wird in Anspruch genommen, wenn begründete Schadensansprüche Dritter mit finanziellen Forderungen verbunden sind. Dann besteht nach § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) eine allgemeine Schadensersatzpflicht. Außerdem nimmt die Produkthaftpflicht jeden in Regress, der ein Produkt verkauft, das bei Dritten einen Schaden verursacht.

Der Apotheker unterliegt zusätzlich nach § 84 – 94 Arzneimittelgesetz der Gefährdungshaftung, da Medikamente in Eigenregie hergestellt werden. Zudem ist der Inhaber einer Apotheke in Verbindung mit dem Umwelthaftungsgesetz dazu verpflichtet, für Umweltschäden aufzukommen, welche im Rahmen seines Geschäftes entstehen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt alle Schäden bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Ferner prüft eine Betriebshaftpflicht die Rechtmäßigkeit eventueller Schadensansprüche. Sind diese unbegründet, werden sie von der Versicherung auf rechtlichem Wege abgewehrt.

Die Deckungssumme

Viele Apotheken besitzen noch eine Police aus dem letzten Jahrhundert. Zu jener Zeit wurden Deckungssummen vereinbart, die bei kleineren Betrieben drei Millionen Euro nicht übersteigen.

Unter Fachleuten gilt die Richtlinie, dass sich Apothekerinnen und Apotheker bei der Betriebshaftpflicht als die wichtigste Pflichtversicherung an einer Deckungssumme von nicht weniger als 10 Millionen Euro orientieren sollten.