APOTHEKER BERATER

Berufsrechtliche Grenzen für Werbemaßnahmen: Vorsicht vor übertriebener Werbung

Nordkirchen -

Die Außendarstellung von Apotheken ist erkennbar liberaler geworden. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Apotheker im Hinblick auf den Wettbewerb und die Werbung für nicht apo­thekenpflichtige Arzneimittel und apothekenübliche Waren grundsätzlich dieselbe Stellung zugebilligt wie dem Einzelhandelskaufmann. Insbesondere bei der Preiswerbung scheiden sich aber nach wie vor die Geister, wie gegensätzliche Gerichtsentscheidungen belegen.

Die aktuelle Juli-Ausgabe des Apotheker Berater erläutert, welche Grenzen das Berufsrecht für Werbung zieht und was es zu beachten gilt, damit Ihrer Werbung kein übertriebener Charakter anhaftet.

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