Beispiel Metoprolol: Arzneimittelrabattverträge und ihre Folgen für die Apotheken-Praxis

Nordkirchen -

Aktuell stellt der von der AOK exklusiv abgeschlossene Rabattvertrag mit Betapharm für den Wirkstoff Metoprolol die Apotheker/innen in Deutschland vor große Probleme. Glaubt man den Aussagen der AOK sowie der Tagespresse, so könnte man zu dem Schluss kommen, dass die inkorrekte Ausführung der pharmazeutischen Tätigkeit zu einer massiven Bereicherung der Apotheker/innen geführt hat. Aber ist dem wirklich so?

Der „Apotheker Berater“ erläutert in seiner aktuellen Oktober-Ausgabe, was in der Praxis wirklich dahinter steckt, dass Apotheker/innen im Metoprolol-Fall keine wirtschaftlichen Vorteile erzielt haben und wie problematisch die Rückverfolgbarkeit im Rahmen der Dokumentation und Abrechnung von Medikamentenabgaben sowie die Arbeitsprozesse in der Apotheke sind. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter www.iww.de/info.cfm

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