Verschreibt der Arzt ein Arzneimittel, das nicht mehr vertrieben wird, ist es dem Apotheker nicht möglich, das verordnete Arzneimittel abzugeben. Stattdessen muss – abhängig von der konkreten Fallkonstellation und ggf. in Rücksprache mit dem Arzt – nach Alternativen gesucht werden. Um hierbei Retaxationen vorzubeugen, ist es wichtig, dass der Apotheker weiß, was zu tun ist.
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