Nach dem Willen der Krankenkassen sollen die teuren Original-Biopharmazeutika schon seit Längerem durch günstigere Biosimilars ersetzt werden. Da die Wirkstoffe jedoch nicht völlig identisch mit dem Originalwirkstoff sein können, wurde lange über eine Verpflichtung des Apothekers zum Austausch von Biologika diskutiert. Erste Schritte zu einer Verpflichtung von Apotheker und Arzt zur Verwendung von Biosimilars sind nun umgesetzt.
Die aktuelle Dezember-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ gibt einen Überblick, was zu beachten ist. Weitere Informationen und ein kostenloses Probeexemplar erhalten Sie hier.
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