NACH URHEBERRECHTSREFORM SIND FARBEN ABMAHNFÄHIG

Apozin hat reagiert: Alle Webseiten jetzt ohne Farbe 01.04.2019 13:39 Uhr

Seit letzter Woche ist es offiziell. Die neue Urheberrechtsreform ist vom EU-Parlament in allen Aspekten verabschiedet worden. Dabei versteckt ist unter anderem jetzt aber auch die freie Farbnutzung im Internet eingeschränkt worden.

„Wir sind schockiert, was dies für die Internet-Branche bedeuten wird, wenn wir nun auch bei der Farbgebung genau auf Urheberrechte achten müssen. Das kann so nicht weitergehen!“ ärgert sich der Geschäftsführer der Apozin GmbH Benedikt Becker, der seit über 20 Jahren Apotheken bei ihrem erfolgreichen Weg ins Internet begleitet.

Zurecht, denn mit Inkrafttreten des Artikel 13 der Urheberrechtsreform wurde bekannt, dass diverse Farben ebenfalls unter Urheberschutz stehen (z.B. hat Telekom auf die Hausfarbe Magenta unter der Registernummer 39552630.2 ein Patent registrieren lassen (https://de.wikipedia.org/wiki/Magenta).

„Wir haben zum Schutz unserer Kunden sofort reagiert und verzichten auf allen Webseiten zunächst auf die Nutzung von Farben, um unsere Kunden vor teuren Abmahnungen zu schützen.“ erklärt Benedikt Becker. Doch die Hände in den Schoß zu legen ist jetzt nicht der richtige Weg. So fordert Becker alle Betroffenen dazu auf, hier aktiv gegen das Farbverbot anzugehen. Mit der Gründung der Aktionsgruppe #gegendasfarbverbot ist Apozin hier bereits den ersten Schritt gegangen. „Wir hoffen auf zahlreiche Unterstützung, damit es hier schnell zu einer positiven Klärung kommt.“

Das weitere Vorgehen hängt jetzt stark vom politischen Willen ab. Denn ein Internet ohne Farben ist ein trauriger Ort. Keiner will wohl so schwarz-weiß in die Zukunft blicken müssen.

Apozin ist eine Marketingagentur für Apotheken mit dem Schwerpunkt auf integrierte Konzeptmarketing mit Omni-Channel-Lösungen.
Die Initiative #gegendasfarbverbot ist auf facebook organisiert und freut sich über jede Unterstützung.