EuGH-Urteil:

Apothekengewerkschaft ADEXA fordert mehr Personalinvestitionen 19.05.2009 13:05 Uhr

Das deutsche Fremdbesitzverbot für Apotheken ist europarechtskonform. Mit dieser Entscheidung sind die Richter des Europäischen Gerichtshofs dem Schlussantrag von Generalanwalt Yves Bot gefolgt. Deutschland darf den Besitz und die Betriebserlaubnis von Apotheken weiterhin approbierten Apothekern vorbehalten.

Für die EU-Mitgliedstaaten bleibt es damit eine Frage des nationales Rechts, ob Nichtapotheker und damit auch Konzerne als Apothekenbesitzer und Betreiber zulässig sind oder nicht.

Dazu Barbara Neusetzer, Erste Vorsitzende der Apothekengewerkschaft ADEXA: „Nach dem Plädoyer von Yves Bot im Dezember ist dieses Urteil keine Überraschung. Die Auffassung der jetzigen deutschen Regierung ist damit bestätigt worden. Doch sind vom EuGH für die Zukunft auch keine Optionen ausgeschlossen worden. Die Apothekenleiter tun also gut daran, wenn sie die Beratungsqualität und Arzneimittelsicherheit in den öffentlichen, inhabergeführten Apotheken weiter verbessern - dazu gehören insbesondere auch Investitionen ins Personal!“ Wichtig ist neben einer guten Personaldecke und motivierenden Arbeitsbedingungen auch die Förderung und Honorierung von Fort- und Weiterbildung. Neusetzer: „Wir setzen auf leistungsorientierte Bezahlung der MitarbeiterInnen - und das Fortbildungsengagement ist dabei ein wichtiger Baustein.“

Nach wie vor sieht ADEXA die Gefahr, dass das flächendeckende deutsche Apothekensystem durch „Apotheken ultralight“ ausgehöhlt wird, wie sie die Pick-up-Stellen in Drogeriemärkten darstellen. Dort können weder die individuelle Beratung bei der Abgabe noch eine vergleichbare Arzneimittelsicherheit sichergestellt werden, wie dies in der Präsenzapotheke mit Gesprächen unter vier Augen, Labor, Notdienst etc. möglich ist. Neusetzer: „Leider beteiligen sich auch einige Apothekenleiter an dieser fatalen Tendenz, Arzneimittel ihren Charakter als besonderes Gut zu nehmen. Wer Pick-up-Stellen in Tankstellen plant, der setzt Medikamente auf eine Stufe mit Backwaren und Zeitungen.“ In eine ähnliche Richtung gehen auch die Preisnachlässe auf verschreibungspflichtige Arzneimitteln, wie sie die bergischen Montanus-Apotheken praktizieren.

ADEXA
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