Bei der „digitalen Betriebsprüfung“ können die Prüfer jetzt noch viel genauer hinschauen. Die Prüfer wurden inzwischen bundesweit auf den Umgang mit der Apotheken-EDV geschult. Schwerpunkt dabei waren insbesondere die Warenwirtschaftssysteme. Hat der Prüfer hier erst einmal Unstimmigkeiten festgestellt, kann das leicht zur Verwerfung der Buchführung führen. Eine Schätzung des Gewinns kann dann die Folge sein. Das sollten Sie unter allen Umständen vermeiden. Wenn Sie den Inhalt der Betriebsprüfungskartei für Apotheken kennen, wissen Sie, wie der Betriebsprüfer vorgeht und nach welchen Kriterien er Ihre Jahresabschlüsse und die Steuererklärungen überprüfen wird.
Der „Apotheker Berater“ stellt Ihnen in der aktuellen September-Ausgabe die wichtigsten Inhalte der Betriebsprüfungskartei in einem Überblick vor. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter www.iww.de/ab/probeheft.