APOTHEKE HEUTE

Warenpräsentation, Werbung in Arztpraxen, übertriebene Werbung: Diese Regeln gelten 18.07.2016 09:00 Uhr

Das Werberecht für Apotheken ist durch zahlreiche „Spielregeln“ reglementiert. Über die Vorgaben der eigenen Berufsordnung hinaus sind u. a. das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und das Apothekengesetz (ApoG) zu beachten. Dennoch steht dem Apotheker eine Vielzahl von Möglichkeiten offen, sich aktiv dem Wettbewerb zu stellen und erfolgreiche Maßnahmen zur Kundenbindung durchzuführen. Das gilt sowohl für die Warenpräsentation in der Apotheke als auch für die Werbung in Arztpraxen. Vorsicht ist vor übertriebener Werbung geboten.

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