Rabattabrechnungen des Pharma Großhandels – ein Buch mit sieben Siegeln (!) 31.03.2015 11:00 Uhr
Im Rahmen der aktuellen Rabattkürzungen reduzieren die Pharma Großhandlungen nicht etwa direkt die für RX- und NON RX-Warenbezüge vereinbarten Konditionen – NEIN - es werden neue rabattschmälernde Instrumente eingeführt, minderrabattierte Sortimente definiert und Kosten sowie Gebührenerhöhungen durchgesetzt.
Insbesondere durch Einführung des sogenannten „Handelsspannenausgleichs“ (Konditionssicherungsausgleich, Bestellstrukturausgleich, TAX Spannenausgleich, Packungswertausgleich etc.) auf RX Warenbezüge ohne Hochpreisartikel sichern sich die Pharma Großhandlungen die ihnen gemäß AMPreisV. angeblich zugestehende Handelsspanne.
Unterschreitet die Apotheke die von den einzelnen Pharma Großhandlungen willkürlich zu Grunde gelegte Berechnungsgrundlage (z.B. 6,11%, 6,33%, 6,34%) wird ein MALUS in Rechnung gestellt. Überschreitet die Apotheke durch gezieltes Bestellverhalten die Berechnungsgrundlage wird jedoch nahezu selbst-verständlich KEIN BONUS vergütet.
Die dadurch für die Pharma Großhandlungen zusätzlich entstehenden Erträge werden in den Sammelrechnungen noch nicht einmal angedruckt, sondern kommentarlos vereinnahmt. Angeblich um in Zeiten kollektiver Rabattkürzungen keine Begehrlichkeiten der Apotheke zu wecken.
Die Rabattgewährung der Pharma Großhandlungen war noch nie gerecht und die Rabattabrechnungen waren schon immer intransparent. Das muss nicht so sein.
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