Pharm Allergan GmbH
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Generischer oder importrelevanter Markt:

Auch im neuen Rahmenvertrag hat das rabattierte Arzneimittel Vorrang

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Frankfurt am Main -

Der neue Rahmenvertrag1 unterscheidet bei der Rezeptbelieferung in der Apotheke zwischen dem neu definierten generischen Markt2 und importrelevanten Markt3.
Im importrelevanten Markt3 darf grundsätzlich auch das namentlich verordnete (Original-)Arzneimittel oder alle günstigeren Importpräparate abgegeben werden. Sobald ein Generikum verfügbar ist, liegt der Auswahlbereich im generischen Markt und es muss eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel ausgewählt werden.2 In beiden Auswahlbereichen setzt das verordnete Arzneimittel den Preisanker.4

Ist allerdings ein Rabattarzneimittel – Original, Generikum oder Import – verfügbar, muss dieses vorrangig abgegeben werden.5 Beim Auswahlbereich handelt es sich damit nicht mehr um den generischen oder den importrelevanten Markt, d. h. auch, die Abgabe eines Importpräparates (auch wenn es rabattiert ist) bleibt für die Erreichung des Einsparziels unberücksichtigt!3,6

Für die Allergan-Präparate Botox®, Ganfort® und Lumigan® bestehen zahlreiche Rabattverträge; so ist das Botox®-Original für ca. 55 Mio. und somit rund 80 % aller GKV-Versicherten rabattiert.7
Folgende Abgabekonstellationen sind möglich:

  1. Die Abgabe des rabattierten Originalpräparates – Botox®, Ganfort®, Lumigan® – hat Vorrang vor nicht rabattierten Import- oder Generikapräparaten, unabhängig vom Preis.5
  2. Sind Original-, Importpräparat und ein Generikum rabattiert, kann die Apotheke jeweils das verordnete Originalpräparat abgeben, da sie unter mehreren Rabattarzneimitteln frei wählen kann.5
  3. Bestehen keinerlei Rabattverträge, ist im generischen Markt eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel auszuwählen3. Im importrelevanten Markt besteht hingegen die Wahl zwischen Original und Importen – ohne Verpflichtung zur Abgabe von preisgünstigen Importen.3

Bei Pharmazeutischen Bedenken8 sollte das verordnete Original Botox®, Ganfort® bzw. Lumigan® von Allergan abgegeben werden (Sonder-PZN und Begründung nicht vergessen!).

Abgabeschema als pdf

1Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, gültig seit 01.07.2019
2 § 12 Rahmenvertrag
3§ 13 Abs.1 Rahmenvertrag
4§ 13 Abs. 2 Rahmenvertrag

5§ 11 Rahmenvertrag
6§ 13 Abs. 5 Rahmenvertrag
7www.deutschesarztportal.de/Aktuelle Rabattverträge, Stand: 01.09.2019
8 § 14 Abs. 3 Rahmenvertrag

Pharm Allergan GmbH
Westhafenplatz 6-8
60327 Frankfurt am Main