Abgaberangfolge bei Rezeptbelieferung beachten 16.10.2019 08:24 Uhr
Nur wenn die vorrangige Abgabe eines Rabattarzneimittels1 bei der Rezeptbelieferung nicht in Frage kommt, muss die Auswahl gemäß des neuen Rahmenvertrages2 im generischen (§ 12) oder importrelevanten Markt (§ 13) stattfinden.
Im importrelevanten Markt3, d. h., nur Original und Importe sind verfügbar, darf grundsätzlich das namentlich verordnete (Original-)Arzneimittel oder alle günstigeren Importpräparate abgegeben werden. Die Bestimmung preisgünstiger Importe zur Erfüllung des Einsparziels4 erfolgt dabei nach einer neuen Preisabstandsregelung5.
Sobald ein Generikum verfügbar ist, liegt der Auswahlbereich im generischen Markt und es muss eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel abgegeben werden.6
In beiden Auswahlbereichen setzt das verordnete Arzneimittel den Preisanker, d. h., das abgegebene Arzneimittel darf nicht teurer als das verordnete sein.6,7
Rabattarzneimittel stehen aber weiterhin an erster Stelle in der Abgaberangfolge des neuen Rahmenvertrages.8 Demnach kann im Falle eines bestehenden Rabattvertrages das Original abgegeben werden, da die Apotheke unter mehreren Rabattarzneimitteln frei wählen kann.1 Wichtig in diesem Zusammenhang ist jedoch, dass rabattierte Importe bei der Berechnung des Einsparziels nicht berücksichtigt werden.3
Für die Originalpräparate Botox®, Lumigan® und Ganfort von Allergan gelten zahlreiche Rabattverträge, d. h., die vorrangige und wirtschaftliche Abgabe dieser Arzneimittel als Original ist gesichert. Ab November 2019 wird Lumigan® für ca. 42 Mio. GKV-Versicherte* und Ganfort® für ca. 23 Mio. GKV-Versichert* rabattiert sein. Botox® ist bereits für ca. 55 Mio. und somit rund 80 % aller GKV-Versicherten rabattiert.9
Bestehen keinerlei Rabattverträge, ist eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel auszuwählen (generischer Markt)6 oder die Wahl findet zwischen Original und Importen statt, ohne Verpflichtung zur Abgabe preisgünstiger Importe (importrelevanter Markt)7.
Bei Pharmazeutischen Bedenken10 sollte das verordnete Original abgegeben werden (Sonder-PZN und Begründung nicht vergessen!).
* Derzeit sind Lumigan® für 36 Mio. und Ganfort® für 10 Mio. GKV-Versicherte rabattiert9; ab 1. November 2019 gelten zusätzlich Rabattverträge für Lumigan® mit der AOK Nordost, AOK Rheinland/HH, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und Barmer sowie für Ganfort® mit der Barmer und der IKK classic
1 § 11 Rahmenvertrag
2 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, gültig seit 01.07.2019
3 § 13 Abs. 1 Rahmenvertrag
4 § 13 Abs. 5 Rahmenvertrag
5 § 2 Abs. 8 Rahmenvertrag
6 § 12 Rahmenvertrag
7 § 13 Abs. 2 Rahmenvertrag
8 § 10 Rahmenvertrag
9 www.deutschesarztportal.de/arzneimittel/aktuelle-rabattvertraege, Stand: 01.10.2019
10 § 14 Abs. 3 Rahmenvertrag