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Die Rezeptbelieferung in der Apotheke muss nach der im neuen Rahmenvertrag festgelegten Abgaberangfolge (§ 10) erfolgen: Erst wenn kein Rabattarzneimittel vorrangig abgegeben werden muss, hat die Auswahl im generischen (§ 12) oder importrelevanten Markt (§ 13) zu erfolgen.
Die Wirtschaftlichkeit des rabattierten Arzneimittels – Original, Generikum oder Import – ist aufgrund bestehender Rabattverträge gesichert und die vorrangige Abgabe in der Apotheke ist verpflichtend.1
Sind mehrere Rabattarzneimittel verfügbar, kann die Apotheke unter diesen frei wählen, unabhängig von deren Preis.1
Praxisbeispiel:
Für die Originalpräparate Botox®, Lumigan® und Ganfort von Allergan gelten zahlreiche Rabattverträge, d. h., die vorrangige und wirtschaftliche Abgabe dieser Arzneimittel als Original ist gesichert. Ab sofort sind Lumigan® für ca. 42 Mio. GKV-Versicherte* und Ganfort® für ca. 23 Mio. GKV-Versichert*rabattiert. Botox® istbereits für ca. 55 Mio. und somit rund 80 % aller GKV-Versicherten rabattiert.2
Bestehen keinerlei Rabattverträge, befindet sich der Auswahlbereich für die Rezeptbelieferung im generischen (§ 12) oderimportrelevanten Markt (§ 13).3
Im importrelevanten Markt4, d. h., es sind nur ein Original und Importe verfügbar, darf grundsätzlich das namentlich verordnete (Original-)Arzneimittel oder alle günstigeren Importpräparate abgegeben werden – es besteht keine Verpflichtung zur Abgabe preisgünstiger Importe.5 Die Bestimmung preisgünstiger Importe zur Erfüllung des Einsparziels6 erfolgt dabei nach einer neuen Preisabstandsregelung7.
Sobald ein Generikum und /oder ein zweites Original verfügbar sind, liegt der Auswahlbereich im generischen Markt und es muss eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel abgegeben werden.8
In beiden Auswahlbereichen setzt das verordnete Arzneimittel den Preisanker, d. h., das abgegebene Arzneimittel darf nicht teurer als das verordnete sein.5,8 Eine Überschreitung des gesetzten Preisankers muss mit der Sonder-PZN und ggf. einem Vermerk auf dem Rezept dokumentiert werden.9
* Seit 1. November 2019 gelten für Lumigan® neue Rabattverträge mit der mit der AOK Nordost, AOK Rheinland/HH, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und Barmer sowie für Ganfort® mit der Barmer und der IKK classic
1 § 11 Rahmenvertrag
2www.deutschesarztportal.de/arzneimittel/aktuelle-rabattvertraege, Stand: 01.11.2019
3 § 10 Rahmenvertrag
4 § 13 Abs. 1 Rahmenvertrag
5 § 13 Abs. 2 Rahmenvertrag
6 § 13 Abs. 5 Rahmenvertrag
7 § 2 Abs. 8 Rahmenvertrag
8 § 12 Rahmenvertrag
9 § 14 Rahmenvertrag
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