PRESSEMITTEILUNG

Alkoholtester von Melsbach Wolf 15.08.2012 09:15 Uhr

Neben Verbandskasten, Warnweste & Co. muss in Frankreich jetzt auch ein Alkoholtester in Kraftfahrzeugen mitgeführt werden. Und die Regelung betrifft nicht nur Franzosen: Wer künftig beruflich oder privat nach oder durch Frankreich reist, muss ebenfalls einen solchen Alkoholtest im Gepäck haben. Ein unbenutzter Alkoholtest, dessen Anforderungen durch die französische Norm NF X 20-702 vorgegeben sind, muss bei Polizeikontrollen vorgezeigt werden können. Andernfalls drohen nach einer Übergangszeit bis zum 1. November 2012 Bußgelder.

Der Apothekenbedarfshandel Melsbach Wolf hat darauf reagiert und bietet für deutsche Apotheken Einmal-Promilletester zum Einstiegspreis an. Die Alkoholtester sind alle nach der vom französischen Staat geforderten Norm NF X 20-702 produziert und so in Frankreich uneingeschränkt zugelassen. Größere Mengen sind sogar mit eigenem Branding / Logo möglich.

Weitere Informationen erhalten Interessierte im Online-Shop von Melsbach oder auf der Seite Alkoholtester der Wolf-Gruppe, Ingelheim.