Ärzte dürfen Patienten nur in Ausnahmefällen an bestimmte Apotheken verweisen 16.05.2011 09:00 Uhr
Die unaufgeforderte Empfehlung einer Apotheke durch einen Arzt ist grundsätzlich unzulässig - das ist der Tenor des aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs vom 13. Januar 2011. Es bleibt also in der Regel bei der strikten Trennung zwischen dem Beruf des Apothekers und dem des Arztes und der erheblich eingeschränkten Möglichkeit der Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apotheker/innen.
Der „Apotheker Berater“ erläutert in seiner aktuellen Mai-Ausgabe, unter welchen Umständen dennoch ein Zusammenwirken zwischen Apotheker und Arzt zulässig ist.
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