ADEXA: Tarifverhandlungen mit der TGL-Nordrhein sind gescheitert 04.04.2011 13:06 Uhr
Trotz entsprechender Verhandlungsangebote von ADEXA setzt die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein ihren Alleingang fort. Nachdem kein tragfähiger Vorschlag eingegangen ist, erklärt ADEXA die Verhandlungen für den Tarifbereich Nordrhein jetzt für gescheitert.
Die TGL hatte 1,5 Prozent des Gehalts als leistungsabhängige Prämie angeboten, wollte das Grundgehalt aber lediglich um 0,5 Prozent anheben. Für Angestellte ist das nicht tragbar. „Als Gewerkschaft verfolgen wir zwei Tarifziele“, so Tanja Kratt, Zweite Vorsitzende von ADEXA. „Zum einen müssen die Kolleginnen und Kollegen einen Ausgleich für ihre steigenden Lebenshaltungskosten erhalten, zum anderen soll die gestiegene Arbeitsleistung honoriert werden, die den Mitarbeitern durch AMNOG, Rabattverträge u. a. abverlangt wird. Ein halber Prozentpunkt reicht dafür definitiv nicht aus.“
Die leistungsabhängige Komponente (LOB) ist aus Sicht von ADEXA keine ernstzunehmende Alternative. Denn dafür hatte die TGL als Kriterien einseitig vor allem Abverkaufszahlen in den Vordergrund gestellt, was ADEXA bereits bei den Verhandlungen 2009 als unakzeptabel abgelehnt hatte. Kratt: „Es kann nicht angehen, dass Chefs ihre Angestellten nur nach Umsatz bewerten dürfen. Heilberufler werden so zu Schubladenziehern degradiert. “ Dies hatte damals einen LOB-Tarifvertrag zum Scheitern gebracht. „Es ist deshalb nicht richtig, wenn die TGL in der Presse von einem gemeinsam entwickelten LOB-Modell spricht“, betont Tanja Kratt.
Gleichzeitig lässt die TGL-Nordrhein die Apothekenleiter in Nordrhein bei der Umsetzung im Regen stehen: Die Faktoren im Leistungsbewertungsbogen hätten lediglich „Empfehlungscharakter und werden nicht festgeschrieben“, heißt es in einem TGL-Schreiben. Die Durchführung läge „in der Hand der Apothekenleitung, die die Verantwortung für die Unternehmensziele, die Durchführung und die Finanzierung trägt“. Für ADEXA ist dieses Vorgehen nicht akzeptabel. „Eine LOB-Bewertung nach diesem Verfahren erweckt den Anschein, dass die TGL sich aus der Affäre ziehen will“, so Tanja Kratt.
Nordrhein: bald Fachkräftemangel
„Mit der aktuellen Tarifpolitik tut sich die TGL selbst keinen Gefallen“, unterstreicht Barbara Neusetzer, Erste Vorsitzende von ADEXA. „Wir erwarten, dass sich viele Angestellte aus Nordrhein Arbeit in Westfalen-Lippe, Niedersachsen bzw. Hessen suchen werden“. In diesen angrenzenden Kammerbezirken gilt der bundesweite* Tarifvertrag.
Der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) hat erkannt, wie wichtig qualifizierte Angestellte für die Zukunft der öffentlichen Apotheken sind. Trotz des AMNOG-Sparzwangs einigten sich ADA und ADEXA bereits vor Monaten auf eine Erhöhung der Gehälter um 2,0 Prozent zum 1. Januar 2011. Und ab 2012 leisten Arbeitgeber im Geltungsbereich des Tarifvertrags erstmals verpflichtende Zuschüsse von 10,00 bis 27,50 Euro im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Obwohl der Kammerbezirk Nordrhein im Schnitt nicht stärker unter den Sparpaketen der Bundesregierung leidet, schloss sich die TGL dem Vertragswerk nicht an. Damit forciert die TGL wissentlich die Abwanderung von qualifizierten Arbeitskräften.
Auch mit langfristigen Folgen ist in Nordrhein zu rechnen: ABDA-Zahlen zufolge geht mittelfristig jeder fünfte Apotheker in Rente. Neusetzer: „Junge Leute überlegen mittlerweile genau, ob sie den beruflichen Weg in Richtung öffentliche Apotheke einschlagen: Eine anspruchsvolle Ausbildung bei schlechtem Gehalt und schlechten Rahmenbedingungen - das passt nicht zusammen.“
ADEXA hat nun das Ende der Friedenspflicht erklärt. Barbara Neusetzer: „Die Konsequenzen hat der Vorstand der TGL zu tragen. Sein LOB-Konzept kann er in jedem Fall „beerdigen“.“
Weitere Informationen
ADEXA ist die Gewerkschaft für alle Berufsgruppen in der öffentlichen Apotheke - auch für Auszubildende, PraktikantInnen, PharmazeutInnen im Praktikum, SchülerInnen und Studierende. Als einzige Tarifvertretung auf Arbeitnehmerseite handelt ADEXA mit den Arbeitgeberorganisationen die Gehälter und Rahmenbedingungen der Arbeitsverhältnisse aus.
* Ausnahme Sachsen und Nordrhein
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