22. Eppendorfer Dialog debattiert über die Erfahrungen mit dem Cannabis-Gesetz 13.04.2018 13:50 Uhr
Gut gemeint, aber aus Sicht Vieler nicht zu Ende konkretisiert. Das „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ offenbart ein Jahr nach Inkrafttreten so manche Rechtsunsicherheit. Ein hochkarätiger Expertenkreis debattierte beim 22. Eppendorfer Dialog zur Gesundheitspolitik am 11. April 2018 in Hamburg vor großem und engagiert mitdiskutierendem Auditorium die bisher gemachten Erfahrungen. Bei wachsender Erwartungshaltung der Patienten offenbaren sich zahlreiche Baustellen: Verunsicherte Ärzte durch fehlende Indikationsformulierungen, hohe Antragsablehnungszahlen durch die Krankenkassen, Lieferengpässe beim Medizinalcannabis und Fragen bezüglich der Preisgestaltung. Aber es gibt auch nennenswerte Erfolge: Geschätzte 14.000 Schwerkranke haben dank des neuen Gesetzes bisher eine Kostenerstattung für die Behandlung mit medizinischen Cannabis-Therapeutika erhalten.
Der Eppendorfer Dialog zur Gesundheitspolitik stellte diesmal die Frage „Medizinischer Cannabis zwischen hoher Nachfrage und regulatorischen Hürden: Wo stehen wir?“ Chairman Prof. Achim Jockwig, Professor an der Hochschule Fresenius und Vorstandsvorsitzender des Klinikums Nürnberg, war es gelungen, einen Expertenkreis einzuladen, der die gesamte Bandbreite der Fragen rund um das Cannabis-Gesetz abbilden konnte. Es diskutierten Karin Maag, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Detlev Parow, Geschäftsbereich Produkt- und Abrechnungsmanagement bei der DAK-Gesundheit, Prof. Winfried Hardinghaus, renommierter Palliativmediziner und Bundesverdienstkreuzträger, sowie Dr. Oliver Tolmein, Fachanwalt für Medizinrecht und Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin.
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