Für Einzelverträge gesetzlicher Krankenkassen gilt künftig das materielle Vergaberecht. Die Kassen sind somit verpflichtet, Verträge europaweit auszuschreiben. Die vergaberechtliche Nachprüfung erfolgt vor den Vergabekammern, die gerichtliche Überprüfung vor den Landessozialgerichten. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums würden durch die Regelungen „Unklarheiten beseitigt, die den Abschluss sinnvoller Verträge behindert haben“. (www.bmg.bund.de, 17. Oktober 2008)
Wie Krankenkassen Umsetzungsschwierigkeiten bei öffentlichen Ausschreibungen umgehen können, zeigt die 2. IIR-Fachkonferenz „Ausschreibungen und Vergabewettbewerb in der GKV“ am 13. und 14. Januar 2009 in Berlin. Vertreter von Krankenkassen, Pharmaunternehmen, KVen und weiteren Institutionen des Gesundheitswesens erhalten hier einen Überblick über alle Neuerungen im Vergaberecht. Das Programm ist abrufbar unter: www.iir.de/apo-ausschreibungen09
Die Inhalte und Auswirkungen des GKV-OrgWG schildert Ministerialrat Dr. Armin Jungbluth vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Auch Vertreter des Bundeskartellamts, der Europäischen Kommission und der Barmer Ersatzkasse nehmen Stellung zu den Veränderungen im Vergaberecht.
Welche Chancen sich durch Rabattverträge für Originalpräparate ergeben, diskutieren Prof. Dr. Herbert Rebscher (DAK), Georgia D. Skorczyk (Techniker Krankenkasse) und Dr. Christian Schallermair (Merck Pharma). Was Ausschreibungen für die Qualität in der Hilfsmittelversorgung bedeuten, erläutert Carla Grienberger vom GKV-Spitzenverband.
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Romy König
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