Werden Gesundheitsdaten wirklich datenschutzkonform bei Ihnen aufbewahrt? 27.09.2018 14:37 Uhr
Obwohl die Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bereits seit Ende Mai verbindlich für alle Unternehmer gelten, merken zahlreiche Apotheken erst jetzt, dass sie große Lücken beim Datenschutz haben.
Das Thema Datenschutz ist auch mehrere Wochen nach dem Ende der Übergangsfrist der DSGVO noch immer ein weitverbreitetes bei Apotheken. Jeder Apothekenleiter sollte sich deshalb die Frage stellen: Ist meine Apotheke wirklich fit für die neuen Anforderungen der DSGVO?
Erste Entwicklungen zeigen, dass auch kleinere Unternehmen, wie Apotheken, mit Problemen rechnen müssen, wenn sie die Anforderungen der neuen Verordnung nicht angemessen umgesetzt haben, zum Beispiel beim Thema WhatsApp zur Arzneimittelbestellung.
Warum Datenschutz für Apotheken so wichtig ist
Apotheken sind vor allem deshalb in Sachen Datenschutz besonders gefordert, da es sich bei den verarbeiteten Daten um besondere Kategorien personenbezogener Daten handelt. Persönliche Gesundheitsdaten der Kunden werden daher nach wie vor als Daten mit besonderem Gewicht behandelt. Deshalb ist es grundsätzlich erforderlich, dass Apotheken einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten benennen.
Wer beim Datenschutz noch keine Maßnahmen wie Datenschutz-Folgenabschätzung, AV-Verträge, interne Richtlinien oder TOMs ergriffen hat, sollte jetzt tätig werden und in einem Datenschutzaudit mit einem Fachberater oder einem externen Datenschützer wichtige Punkte für die Umsetzung klären.