In Pandemie- und Notfällen können Großhändler ab sofort Impfstoffe auseinzeln. Das entsprechende Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften ist heute im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und tritt morgen in Kraft. Auch Meldesysteme bei Infektionskrankheiten sollen eingeführt werden.
Bislang durften lediglich Hersteller und Apotheken auseinzeln. Dem Entwurf zufolge soll das Bundesgesundheitsministerium (BMG) künftig entscheiden, wann ein Versorgungsnotstand vorliegt. Im Einzelfall und auf regionaler Ebene sollen die zuständigen Behörden dann Großhändlern und Gesundheitsämtern das Umverpacken erlauben.
Außerdem können Arzneimittel auch nach Ablauf des Verfallsdatums in den Verkehr gebracht werden – wenn die Präparate aus den Vorräten von Bund und Ländern benötigt werden und weder Wirksamkeit noch pharmazeutische Qualität beeinträchtigt sind.
Zudem werden die Melde- und Übermittlungsfristen für Infektionskrankheiten verkürzt, damit die Gesundheitsämter und das Robert Koch-Institut (RKI) schneller über Diagnosen und Labornachweise informiert sind. Laut BMG haben diese Fristen bislang bis zu 16 Tagen betragen, sie werden nun auf 3 bis 5 Tage verkürzt. „Damit werden aus Erfahrungen Konsequenzen gezogen, die man während der EHEC-Krise in Deutschland gemacht hat“, so das BMG.
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