Liberalisierung des Heilmittelgesetzes

Schweiz: Einzelhändler erkämpfen sich OTC-Produkte

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Berlin -

Die Neuordnung des Heilmittelgesetzes in der Schweiz ist beinahe beschlossene Sache. Die Befürchtungen der Apothekerschaft dürften wahr werden: Rund 640 bisher apothekenpflichtige Produkte dürfen voraussichtlich ab 2019 in Drogerien verkauft werden. Rund 400 weitere könnten sogar in den Supermarktregalen von Migros & Co. landen.

Der Widerstand des Schweizer Apothekerverbands war offenbar vergebens: Ob Iberogast, Sinupret, Buscopan, Talcid, Loperamid oder Voltaren Dolo forte – was bisher nur in Apotheken erhältlich ist, kann ab Januar 2019 in die Drogerieregale wandern. In insgesamt sechs Treffen einigte sich die von der Arzneimittelbehörde Swissmedic einberufene Expertenkommission darauf, die bisherige Abgabekategorie C abzuschaffen. Darin wurden bislang Arzneimittel und Medizinprodukte eingeordnet, die nicht verschreibungs-, aber apothekenpflichtig sind.

Für rund 90 Prozent von ihnen bedeutet das die Abstufung in Kategorie D. In diesen Bereich fallen Präparate, die nicht apothekenpflichtig sind, aber nur mit Fachberatung in Drogerien abgegeben werden dürfen. Doch auch diese Kategorie könnte neu geregelt werden: Bei rund 400 Produkten wird noch geprüft, ob sie in Kategorie E, also freie Verkäuflichkeit, verlagert werden.

Am 28. August kommen die Swissmedic-Experten unter anderem bestehend aus Apothekern, Industrievertretern und Einzelhändlern zusammen, um die letzten Entscheidungen zu treffen. Daraufhin sollen die endgültigen Listen mit den neuen Zuteilungen veröffentlicht werden. Denn es bleiben offene Fragen: Das Notfallkontrazeptivum EllaOne beispielsweise ist in Kategorie C. Es könnte also ab kommendem Jahr verschreibungspflichtig sein – oder in Drogerieregalen liegen.

Besonders umstritten ist die Frage, was ab Januar in Supermärkten erhältlich sein soll. Denn hier macht vor allem der Einzelhändler Migros erheblichen Druck. Von einem „Wunschsortiment Migros“ ist in Swissmedic-Dokumenten laut Neuer Zürcher Zeitung (NZZ) die Rede: Einreibemittel gegen Muskel- und Gelenkschmerzen sowie Rheumabeschwerden, pflanzliche Schmerzmittel, Husten- und Erkältungsmittel, Präparate gegen Sodbrennen – das alles und noch mehr will Migros in das Sortiment aufnehmen dürfen. Ibuprofen, Baldriparan und hunderte homöopathische Arzneimittel fallen ebenfalls unter die Kategorie D.

Die Schweizer Apotheker warnen eindringlich vor einer solch umfassenden Liberalisierung des Arzneimittelhandels. „Medikamente sind keine normale Handelsware“, zitiert die NZZ Fabian Vaucher, Präsident des Apothekerverbands Pharmasuisse. „Wenn der Kunde nicht beraten wird, kann großer Schaden angerichtet werden.“ Wenn Patienten nur die Symptome mit frei verkäuflichen Medikamenten überdeckten, bestehe die Gefahr, dass Krankheiten verschleppt werden. Und auch vor Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten könne nur ein Apotheker in der Beratung warnen.

Martin Bangerter, Geschäftsführer des Fachverbandes für Selbstmedikation, ist hingegen etwas optimistischer: Er gehe davon aus, dass Swissmedic diesen Bedenken Rechnung tragen werde und rechne entsprechend nicht damit, dass allzu viele Medikamente von Kategorie D in Kategorie E übertragen werden.

Außerdem – darauf verweist Vaucher – hat Migros bereits einen Fuß im Arzneimittelhandel: Im Rahmen einer Kooperation mit Zur Rose wurden bereits drei Shop-in-Shop-Apotheken in Migros-Filialen in Zürich, Basel und Bern eröffnet, weitere rund 20 sollen folgen.

Noch 2008 hatte Migros überlegt, OTC- und Gesundheitsprodukte nach dem Vorbild von dm und anderen Drogerien selbst in eigenen Drogerien außerhalb der Supermärkte anzubieten. Diese Idee ist aber vom Tisch; auch wegen der Revision des Heilmittelgesetzes, die nun in Kraft treten soll.

Bei Migros erwidert man die Kritik der Apotheker und OTC-Hersteller: Beratung zu Wechselwirkungen und richtiger Anwendung anzuführen, sei ein Scheinargument. In Wirklichkeit gehe es den Apothekern nur darum, ihr Geschäft abzusichern. „Die Schweizer Konsumenten werden geschröpft. Es geht um knallharte wirtschaftliche Interessen“, sagte Martin Schräpfer, Leiter der Direktion Wirtschaftspolitik beim Migros-Genossenschafts-Bund der NZZ. „Was hier betrieben wird, ist reiner Branchenschutz und hat nichts mit Patientenschutz zu tun.“

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