Pharmadialog-Gesetz

BPI: Preisstopp ist abenteuerlich

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Berlin -

In einer ersten Reaktion auf die Veröffentlichung des Pharmadialog-Gesetzentwurfes von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) scharfe Kritik an der Verlängerung des Preismoratoriums bis zum Jahr 2022 geübt. Als Gegenleistung für die Erhöhung des Apothekenhonorars sei der Preisstopp „abenteuerlich“ und „nicht akzeptabel“. Vom Preisstopp sind rund ein Drittel des Rx-Arzneimittelumsatzes betroffen. Nach Absatz aber nur 28 Millionen Packungen.  

Statt den Akteuren den nötigen Spielraum für eine zukunftssichere Gesundheitsversorgung einzuräumen, institutionalisiere der Gesetzgeber folgenschwere Steuerungsinstrumente wie das Preismoratorium bis 2022, so der BPI. „Schon dieser Punkt, das heißt das faktische Einfrieren auf dem Preisstand vom 1. August 2009 für einen derart langen Zeitraum, wird nicht für eine bessere und schon gar nicht für eine sichere Arzneimittelversorgung sorgen. Die Begründung, dass zur Verbesserung der Vergütung der Apotheken im Gegenzug Einsparungen bei der pharmazeutischen Industrie generiert werden müssen, ist abenteuerlich und wird die schon bestehende Empörung bei unseren Mitgliedern weiter verschärfen“, so Dr. Martin Zentgraf, Vorstandsvorsitzender des BPI.

Angesichts der in den vergangenen Jahren historisch guten Finanzentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung das Preismoratorium nicht nur nicht aufzuheben, sondern bis 2022 zu verlängern und dabei insbesondere dem pharmazeutischen Mittelstand weiter zu schaden, sei nicht akzeptabel. „Hier sind Änderungen dringend erforderlich“, so Zentgraf.

Nach Angaben von IMS Health ist vom Preismoratorium auf Basis des Apothekenverkaufspreises abzüglich der Zwangsrabatte von Herstellern und Apotheken ein Umsatzanteil von 10,6 Milliarden Euro betroffen. Der Betrag bezieht sich auf patentgeschützte Arzneien ohne Festbetrag die vor 2011 auf den Markt gebracht wurden. Das ist etwa ein Drittel der zu Lasten der Krankenkassen abgegebenen Arzneimittel, deren Wert der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit 32,9 Milliarden Euro beziffert.

Für zwei Drittel des Marktes gelten andere Bedingungen, entweder Rabattverträge oder Festbeträge. Nach Absatz sind allerdings nach IMS Health-Daten nur 28,7 Millionen der insgesamt 749 Millionen abgegebenen Rx-Packungen vom Preismoratorium betroffen. Damit fallen vor allem hochpreisige Arzneimittel unter das Preismoratorium.

Grundsätzlich lässt das Preismoratorium Preiserhöhungen zu. Diese werden allerdings abgeschöpft. Preiserhöhungen müssen als Abschlag abgeführt werden. Offenbar gab es vor dem Regierungswechsel 2013 bei einigen Herstellern die Erwartung, das der Preisstopp auslaufen würden. Sie erhöhten die Preise um insgesamt 297 Millionen Euro. Unmittelbar nach Amtsantritt verlängerte Gröhe jedoch den von FDP-Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr eingeführten Preisstopp als erste Maßnahme bis Ende 2017. Seitdem werden diese 297 Millionen Euro zusätzlich zu den „normalen“ Herstellerabschlägen an die Kassen abgeführt. Von diesen Preiserhöhungen profitieren allerdings Apotheker und Großhandel über ihre Margen.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte gestern das „Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV“ (Pharmadialog-Gesetz) vorgelegt. Danach erhalten Apotheker nicht nur 100 Millionen Euro zusätzlich für Rezepturen und BtM-Rezepte. Anlass für die Gesetzgebung war der gut zweijährige „Pharmadialog“ zwischen Bundesregierung, Arzneimittelherstellern und Wissenschaft. Ziel war die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Branche in Deutschland.

Kernpunkt waren Korrekturen am AMNOG. Die aus Sicht der Hersteller wichtige Frage der Vertraulichkeit der Erstattungspreise für neue Arzneien ist aber nach wie vor ungeklärt. Das BMG schlägt vor, die Erstattungspreise Ärzten, Apothekern und anderen notwendigen Stellen bekannt zu machen. Im Referentenentwurf findet sich allerdings nur die Absichtserklärung zur Vertraulichkeit. Die Details sollen im Zuge der weiteren Gesetzesberatung in einer Verordnung geregelt werden.

In der Bundesregierung und innerhalb der SPD gibt es aber Meinungsverschiedenheiten dazu: Dem Vernehmen nach plädiert das BMWi von Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) für eine herstellerfreundlichere Variante der Vertraulichkeit. Dort ist man der Auffassung, das Ärzte und Apotheker die verhandelten Erstattungspreise nicht kennen müssen. Im Gegensatz dazu lehnt die SPD-Fraktion um Gesundheitspolitiker Professor Dr. Karl Lauterbach jede Regelung zur Vertraulichkeit ab.

Für neue Arzneimittel wird zudem eine Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro eingeführt. Bei Überschreiten dieser Schwelle gilt für die weiteren Verkäufe ab sofort der niedrigere Erstattungspreis. In der Vergangenheit wären drei Arzneimittel unter die neue Umsatzschwelle gefallen. Damit hätten die Kassen 200 Millionen Euro einsparen können. Das sein ein „Signal, dass die Preise nicht durch die Decke schießen dürfen“, hieß es als Begründung aus der Bundesregierung.

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