Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die Hilfsmittelversorgung verbessern. Das geht aus einem Eckpunktepapier hervor, in dem zahlreiche gesetzliche Änderungen angekündigt werden. Demnach sollen die Versicherten künftig zwischen mehreren aufzahlungsfreien Hilfsmitteln wählen können, das Hilfsmittelverzeichnis soll überarbeitet werden und der Preis nicht mehr das alleinige Kriterium bei Ausschreibungen sein.
Ausschreibungen zu Hilfsmitteln wird Gröhe nicht abschaffen: Weiterhin sollen nur solche Leistungserbringer versorgungsberechtigt sein, die einen Vertrag mit den Krankenkassen abschließen. „An dieser Grundsatzentscheidung für eine Stärkung des Preiswettbewerbs wird festgehalten“, heißt es in dem Eckpunktepapier. Zu berücksichtigen sei aber auch, „dass der Hilfsmittelsektor zu den sensibelsten Versorgungsbereichen im deutschen Gesundheitssystem zählt“. Mittlerweile sei deutlich geworden, dass es Weiterentwicklungsbedarf gebe.
Zur Stärkung der Versorgung soll das Präqualifizierungsverfahren weiterentwickelt werden. Präqualifizierungsstellen von Leistungserbringerorganisationen sollen unabhängig sein – der GKV-Spitzenverband soll deren Arbeit überwachen.
Patienten sollen „am medizinisch-technischen Fortschritt teilhaben“ und Hersteller einen Anreiz für Innovationen haben. Deshalb soll der GKV-Spitzenverband verpflichtet werden, das bestehende Hilfsmittelverzeichnis zu aktualisieren. Produktgruppen mit einer hohen Innovationsdynamik sollen künftig nur noch zeitlich befristet in das Verzeichnis aufgenommen werden. Die Auswahl dieser Produktgruppen und die jeweiligen Fristen sollen durch die Kassen, Hersteller, Leistungserbringer und Patientenverbände festgelegt werden.
Hersteller und Leistungserbringer sollen verpflichtet werden, den GKV-Spitzenverband über maßgebliche Änderungen bereits gelisteter Produkte zu informieren. Vor einer Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses sollen Hersteller, Leistungserbringer und Patienten die Möglichkeit zur Stellungnahme bekommen. Außerdem sollen die Kassen künftig auch Stellungnahmen von medizinischen Fachgesellschaften und Sachverständigen einholen können.
Den Mehraufwand, der durch die kontinuierliche Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses entsteht, sollen die Hersteller finanzieren. Sie sollen künftig für die Aufnahme eines Hilfsmittels in das Verzeichnis eine Gebühr an den GKV-Spitzenverband zahlen.
Ausschreibungen sollen zwar nicht verboten, die Möglichkeiten dazu aber eingeschränkt werden: Die Zuschlagserteilung soll künftig nicht mehr ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erfolgen. „Die Krankenkassen werden zu einer stärkeren Berücksichtigung von Qualitätsaspekten verpflichtet“, heißt es in dem Papier. Unabhängig von der Vertragsart müssen die Kassen künftig gewährleisten, „dass ihre Versicherten zwischen mehreren aufzahlungsfreien Hilfsmitteln wählen können“.
Außerdem sollen die Krankenkassen die Einhaltung der Vertragsinhalte überwachen. Als Instrumente schweben dem BMG etwa Versichertenbefragungen, die Einrichtung eines Beschwerdemanagements oder stichprobenartige Überprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vor.
Schließlich wird die bestehende Verpflichtung der Kassen, ihre Versicherten auf Nachfrage über Vertragsinhalte zu informieren, erweitert: Diese Information wird künftig obligatorisch und muss den Hinweis darauf enthalten, dass der Patient ein Recht auf eine Versorgung ohne Mehrkosten hat.
Der GKV-Spitzenverband hat erst Anfang Dezember einen Entwurf für eine Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses im Bereich der Inkontinenzprodukte vorgelegt. Darin geht es vor allem um die Produktqualität, aber auch für die Abgabe selbst sollen erstmals konkrete Kriterien festgelegt werden: Patienten sollen stärker wohnortnah versorgt werden. Bis zum 22. Dezember können die Fachkreise zu den geplanten Änderungen Stellung nehmen, im Januar soll das Verzeichnis dann durch die GKV-Gremien verabschiedet werden.
APOTHEKE ADHOC Debatte