Krankenkassen

DAK: 85 Euro-Prämie gegen Kassenflucht

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Berlin -

Seit Jahresbeginn hat die DAK Gesundheit mindestens 180.000 Versicherte verloren, weil Deutschlands drittgrößte Krankenkasse den Zusatzbeitrag um 0,6 Prozentpunkte auf 1,5 Prozent erhöhen musste. Darauf reagierte die DAK zuletzt mit Sparmaßnahmen und Stellenabbau. In mindestens zwei Fällen zahlten Kundenbetreuer sogar flüchtenden DAK-Mitgliedern Bleibeprämien. Das ist verboten. Jetzt gibt es Ärger mit der Aufsicht.  

Ein DAK-Sprecher räumte auf Nachfrage ein, dass beim Bundesversicherungsamt (BVA) zwei Fälle anhängig sind, in denen Kundenbetreuer der Kasse ihren Versicherten einen Bonus in Höhe von 85 Euro gezahlt haben, um diese vom Wechsel zu einer anderen Kasse abzuhalten. In vier weiteren Fällen sei ebenfalls eine Bleibeprämie angeboten worden, es kam aber nach Angaben des Sprechers nicht zur Auszahlung.

Laut DAK handelt es sich bei diesen Vorgängen um „Einzelfälle“ ohne Wissen der DAK. Zum Jahreswechsel habe es vielmehr im Zuge der Erhöhung des Zusatzbeitrags eine „klare Anweisung“ an die Kundenbetreuer gegeben, dass Bleibeprämien „nicht zulässig und nicht gewünscht“ seien. Nach Bekanntwerden der Fälle im März und April habe die DAK ihren Mitarbeitern erneut die Rechtslage dargestellt.

Krankenkassen dürfen ihren Versicherten nämlich nur unter eng definierten Vorgaben Prämien zahlen. Das neue Präventionsgesetz sieht beispielsweise Boni als Anreize für ein gesundheitsbewusstes Verhalten ihrer Versicherten ausdrücklich vor. Danach können Versicherte einen Bonus erhalten, wenn sie Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen, regelmäßig Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention in Anspruch nehmen oder an Angeboten zur Förderung eines gesundheitsbewussten Verhaltens teilnehmen.

„Gesundheitsbewusstes Verhalten soll honoriert und gefördert werden. Boni können so das Ziel unterstützen, die individuelle Gesundheit zu erhalten und zu bessern und die Solidargemeinschaft von Ausgaben für Krankenbehandlungen zu entlasten“, schreibt die Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen. In den beiden Fällen habe eine solche Rechtsgrundlage nicht vorgelegen, so ein DAK-Sprecher. Man habe mit den Mitarbeitern gesprochen.

Unlängst hat sich die DAK mit der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi auf ein Gesamtpaket geeinigt, dass „der schwierigen Situation der Krankenkasse Rechnung trägt“. Älteren Mitarbeitern wird eine Prämie in Höhe von 10.000 Euro angeboten, wenn sie ihren Arbeitsplatz bei der DAK aufgeben. Neben der Prämienzahlung für rentennahe Jahrgänge mit bis zu 10.000 Euro wurden Beurlaubungsregelungen vereinbart, die beispielsweise ab Jahrgang 1955 eine Gehaltszahlung von 62 Prozent bis zur abschlagsfreien Rente vorsehen.

Außerdem werden Abfindungsregelungen angeboten, die eine Vergütung von 0,8 Monatsgehältern je Beschäftigungsjahr vorsehen. Die Abfindungen von Beschäftigten, die sich bis zum 31. Dezember 2016 für diese Variante entscheiden, bleiben ungedeckelt. Danach gilt eine Höchstgrenze von zwölf Beschäftigungsjahren.

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