Bundestag

Koalition quält sich mit Anti-Korruptionsgesetz

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Berlin -

Beim Anti-Korruptionsgesetz hat die Große Koalition noch Abstimmungsbedarf. Eine für heute geplante Besprechung im federführenden Rechtsausschuss wurde verschoben. Das Gesetz steht zwar Ende Januar auf der Agenda des Bundestags, wahrscheinlicher ist aber eine Verabschiedung zu einem späteren Zeitpunkt.

Der Kabinettsentwurf war im September erstmals im Bundesrat besprochen worden, die erste Lesung im Bundestag erfolgte am 13. November. Anfang Dezember wurden dann im Rechtsausschuss sieben Experten zu dem Gesetzesvorhaben befragt. Diese äußerten zum Teil deutliche Kritik, vor allem die Anbindung an das Berufsrecht wurde von den Experten hinterfragt.

Zwischen Union und SPD gebe es noch Abstimmungsbedarf, heißt es aus Koalitionskreisen. Auch verfassungsrechtliche Bedenken werden demnach noch geprüft. Derzeit werde die Anhörung in verschiedenen internen Gesprächen ausgewertet, heißt es.

Pro forma steht das Gesetz weiter auf der vorläufigen Tagesordnung – für den Fall, dass man sich schnell einigt. Das gilt allerdings als unwahrscheinlich. Einen konkreten Zeitplan für die weitere Behandlung des Gesetzes gibt es demnach noch nicht. Das Vorhaben soll aber nach Möglichkeit noch im ersten Quartal abgeschlossen werden, heißt es.

Da das Anti-Korruptionsgesetz als eigener Paragraf im Strafgesetzbuch verankert wird, kommt es auf jedes Wort an. Schließlich will man weder Lücken im Gesetz lassen, noch ganze Berufsstände ohne Not kriminalisieren. Bei der Anhörung waren hier Schwachstellen angesprochen worden.

Im Nachgang zur Anhörung Dr. Jan-Marco Luczak (CDU), Berichterstatter für die Union, mitgeteilt: „Wir wollen Korruption bekämpfen, aber gewünschte Kooperationen nicht behindern.“ Deswegen brauchen wir eine klare Abgrenzung zwischen verbotener Korruption und erlaubter Kooperation. Das werden wir im parlamentarischen Verfahren sicherstellen.“

Schwierigkeiten sieht Luczak bei der zweiten Tatbestandsalternative, die auf den Verstoß gegen berufsrechtliche Pflichten zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit abstellt. „Hier sind in der Anhörung erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel zu Tage getreten, die wir genau prüfen müssen“, so der CDU-Politiker.

Es gebe gewichtige Bedenken, ob die Norm das strafbare Verhalten hinreichend präzise und konkret genug beschreibe und damit dem Bestimmtheitsgebot Rechnung trage, so Luczak. Schließlich nehme der Gesetzgeber auf Berufspflichten Bezug, die nicht er selbst, sondern vor allem die verschiedenen Berufskammern festlegten. Das werfe nicht nur Legitimationsfragen auf. Es dürfe vor allem nicht dazu kommen, „dass das gleiche Verhalten eines Arztes in einem Bundesland erlaubt, in einem anderen Land aber als Korruption strafbar ist“, so Luczak.

Der Gesundheitsmarkt und die sozialrechtlichen Regelungen seien komplex. „Zu entscheiden, ob etwas erlaubt oder verboten ist, fällt da manchmal schwer“, sagte der CDU-Politiker. Deswegen müsse man sicherstellen, dass Ärzte nicht mit unberechtigten Ermittlungsverfahren konfrontiert würden.

Die Staatsanwaltschaften müssten die notwendigen Kenntnisse und Einblicke in den Gesundheitsmarkt erhalten. „Der im Gesetz vorgesehene Erfahrungsaustausch ist da ein richtiger Schritt. Ich glaube aber, dass wir darüber hinaus dazu kommen müssen, Fachwissen der Staatsanwälte über den Gesundheitsmarkt in Schwerpunktstaatsanwaltschaften zu konzentrieren“, sagte Luczak.

 

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