Hausarztvertrag

AOK muss Schiedsspruch umsetzen

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Berlin -

Im Streit um den neuen Hausarztvertrag zwischen der AOK Bayern und dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) musste die Kasse eine Niederlage hinnehmen: Das Landessozialgericht München (LSG) hat entschieden, dass der durch einen Schiedsspruch festgesetzte Vertrag vorläufig umgesetzt werden muss. Damit haben die Richter das Urteil der Vorinstanz kassiert.

Der Streit zwischen den bayerischen Hausärzten und der AOK Bayern schwelt schon seit Jahren. Die AOK hatte den Vertrag aus dem Jahr 2012 auslaufen lassen. Da sich die Kasse mit dem BHÄV nicht auf einen neuen Text einigen konnte, setzte im Dezember 2014 eine Schiedsperson den Inhalt des Vertrags zur hausarztzentrierten Versorgung fest. Das Bayerische Gesundheitsministerium beanstandete die Neuregelung nicht, sodass der Vertrag zum 3. März in Kraft trat und zum 1. April finanzwirksam werden sollte.

Laut AOK ist dieser Vertrag aber unwirksam, weil rechtswidrig: Er würde unkalkulierbare Kosten verursachen. Die Schiedsperson habe zentrale Vertragsbestandteile nicht festgelegt. So sei die Anlage zur Vergütung unvollständig. Dadurch sei völlig unklar, welche Leistungen vergütet werden sollten. Anfang April klagte die Kasse gegen den Schiedsspruch.

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) hatte unterdessen ein Machtwort gesprochen und die AOK Bayern Ende Mai mit einem Verpflichtungsbescheid dazu gezwungen, den geschiedsten Vertrag umzusetzen. Das Sozialgericht München entschied jedoch Ende Juni im Eilverfahren zugunsten der Kasse. Die Richter stellten fest, dass die AOK nicht verpflichtet sei, den Schiedsspruch zum neuen Vertrag zu beachten, da keine Einigung über den sogenannten EBM-Ziffernkranz erreicht worden sei. Das Gericht legte per einstweiliger Anordnung fest, dass der alte Vertrag so lange gilt, bis Einigkeit über die Details des neuen Vertrags besteht.

Dem folgte das LSG nicht. Nach Auffassung der Richter „haben sich die Festsetzungen der Schiedsperson vielmehr noch im Rahmen des ihr zustehenden Gestaltungsspielraumes bewegt“. Da sich der Schiedsspruch an den Festsetzungen des zuvor geltenden Vertrages orientiere, seien die Vertragsinhalte gerade noch durch Auslegung bestimmbar. Die Entscheidung des LSG ist rechtskräftig, die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht allerdings noch aus.

Beim BHÄV wertet man die Entscheidung als „gute Nachricht für die Versicherten“: Der Verbandsvorsitzende Dr. Dieter Geis betonte, Hausarztverträge böten Patienten eine bessere Versorgung und Hausärzten eine „sinnvolle wirtschaftliche Perspektive“. Geis forderte die AOK auf, von ihrer „Blockadehaltung“ bei der Umsetzung Abstand zu nehmen.

Die AOK kritisiert, dass nach wie vor ungeklärt sei, wie der Schiedsspruch umgesetzt werden soll. „Zentrale Problempunkte bleiben ungelöst“, heißt es bei der Kasse. Dazu gehöre unter anderem die Konkretisierung der Leistungen, die von der Vergütung erfasst werden. „Es besteht somit weiterhin die Gefahr einer Kostenexplosion“, warnt die AOK. Man werde nun die Begründung des LSG auswerten und dann mit dem BHÄV über das weitere Vorgehen beraten.

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