Das Kölner Verwaltungsgericht beschäftigt sich derzeit mit einem Vertrag des Pharmakonzerns Bayer mit der Universität Köln. Nachdem weder Bayer noch die Uni Details zu einer Forschungskooperation aus dem Jahr 2008 bekannt geben wollten, hatte die Organisation „Coordination gegen Bayer-Gefahren“ (CBG) Klage eingereicht. Damit sollen die Vertragspartner gezwungen werden, den Vertrag zur Einsicht freizugeben.
CBG fürchtet durch die Einflussnahme des Unternehmens negative Auswirkungen auf die öffentlich finanzierte Wissenschaft: „Wir befürchten eine Ausrichtung der pharmakologischen Forschung an öffentlichen Einrichtungen nach rein wirtschaftlichen Kriterien“, heißt es auf der Internetseite der Organisation.
Auch „Transparency International“ will die Vertragsdetails veröffentlicht sehen. „Es ist besorgniserregend, dass die Bürger nichts zu den Rahmenbedingungen der Kooperation erfahren sollen und zum Mittel der Klage gegriffen werden muss, um den Informationsanspruch durchzusetzen“, sagt Vorstandsmitglied Angela Spelsberg.
Der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen hatte im Jahr 2009 einer Veröffentlichung des Vertrages zugestimmt. „Da die Rahmenvereinbarung nur organisatorische Regelungen für zukünftige, noch nicht festgelegte Forschungsprojekte enthält, ist der Bereich der Forschung in diesem engeren Sinne nicht betroffen“, heißt es in einem Schreiben des Landesbeauftragten. Da er gegenüber der Universität nicht weisungsbefugt ist, konnte der Beauftragte der Hochschule die Veröffentlichung jedoch lediglich empfehlen.
APOTHEKE ADHOC Debatte