Nahrungsergänzungsmittel

Orthomol einigt sich mit Alpenland und DS Vital

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Berlin -

Die Rückholaktion ist abgewendet, die Streitigkeiten sind beigelegt: Orthomol hat sich mit Alpenland Pharma geeinigt. Die Produkte*, die der Hersteller vom Markt nehmen musste, sind damit laut Orthomol wieder „uneingeschränkt verfügbar“. Die Einigung mit dem Konkurrenten verschafft dem Unternehmen aus Langenfeld Luft, um die Produkte nun sukzessive auf die EU-Vorgaben anzupassen. Weil es auch mit DS Vital eine Einigung gibt, sollte es auch keine Testkäufe in Apotheken mehr geben.

Betroffen sind die Produkte Orthomol rheumat, Glaukom, vision balance, vision AMD, AMD extra, diabet und arthro plus. Alpenland hatte das Fehlen von kontrollierten Studien, den Einsatz bestimmter Stoffe ohne Genehmigung sowie unzulässige Produktbezeichnungen und gesundheitsbezogene Aussagen beanstandet. Zuvor war DS Vital – unter anderem mit Testkäufen in Apotheken – gegen Orthomol audio vorgegangen. Der Hersteller hatte das Produkt am Ende ganz vom Markt genommen.

Wegen des Rechtsstreits mit Alpenland Pharma hatte Orthomol die anderen Produkte in der vergangenen Woche vorsorglich zurückgerufen, genauso wie Orthomol oesteo, immun junior, vital und cardio, die allerdings nicht Gegenstand der Abmahnung von Alpenland waren. Jetzt konnten die Streitigkeiten beigelegt werden. Beiden Parteien sei daran gelegen gewesen, weitere Unannehmlichkeiten für Apotheker und Verbraucher abzuwenden, heißt es in einer Mitteilung.

Von Anfang an habe Orthomol viel Wert auf eine offene und transparente Kommunikation mit allen Beteiligten gelegt: „In der unruhigen Zeit haben wir viel Zuspruch und einen starken Rückhalt von unseren Kunden erhalten. Für dieses Vertrauen möchte ich mich herzlich bedanken“, resümiert Nils Glagau, geschäftsführerender Gesellschafter von Orthomol.

Alpenland Pharma betont in einer eigenen Stellungnahme noch einmal, „im Hinblick auf die Produkte aus dem Hause Orthomol keinen einzigen Apotheker und keinen einzigen pharmazeutischen Großhändler abgemahnt oder gegen diesen gerichtliche Schritte eingeleitet“ zu haben. Nur gegen Orthomol sei eine Abmahnung ausgesprochen worden; die wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung habe „innerhalb kürzester Zeit zwischen den Parteien einvernehmlich sowohl zum Schutze der Verbraucher als auch zum Schutze der Apotheker beendet werden können“.

Von Orthomol lässt sich Alpenland Pharma noch einmal bestätigen, dass man in Langenfeld keine Kenntnis davon hat, dass „Alpenland das Orthomol-Sortiment gegenüber einzelnen Apotheken abgemahnt oder Testkäufe durchgeführt hat und/oder nicht mittelbar hinter den Abmahnungen von DS Vital steht“.

Die Produkte sollen laut Orthomol nun sukzessive umgestellt werden; der Übergang soll reibungslos vonstatten gehen. Als erstes wird das Familienunternehmen die Vital-Produkte als Nahrungsergänzungsmittel zur Verfügung stellen. Auf der Verpackung findet sich dann eine aktualisierte Deklaration nach der Health-Claims-Verordnung mit entsprechenden gesundheitsbezogenen Angaben zu Vitaminen und anderen Mikronährstoffen.

* Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hatte es geheißen, neun Produkte müssten rechtlich überprüft werden. Tatsächlich bezieht sich die Abmahnung von Alpenland Pharma auf sieben Produkte. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.

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