Kartellverfahren

Whistleblower schwärzte Großhändler an

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Berlin -

Die Aktion war von langer Hand geplant und wurde konzertiert umgesetzt: 50 Mitarbeiter des Bundeskartellamts sowie Beamte der Kriminalpolizei haben am 14. September zeitgleich die Hauptniederlassungen aller großen Pharmagroßhändler durchsucht. Der Vorwurf lautet: Die Großhändler sollen sich illegal abgesprochen haben. Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC hat ein anonymer Informant die Bonner Behörde zuvor ausführlich mit Informationen gefüttert.

Bewaffnete Beamte, bewachte Firmenchefs, kopierte oder beschlagnahmte Datenträger: „Wie im Film“ sei die Durchsuchung gewesen, berichtet ein Großhandelsvertreter. Betroffen war quasi die gesamte Branche: Phoenix, Noweda, Gehe, Sanacorp, Alliance, AEP, Hageda Stumpf und Pharma Privat – entweder nur die Hauptniederlassung oder zusätzlich weitere Standorte. Die Unternehmen beteuern ihre Unschuld oder äußern sich gar nicht zu den Ermittlungen.

Fest steht aber auch: Ohne begründeten Verdacht würde das Kartellamt nicht so eine groß angelegte Aktion starten – zumal die Durchsuchung vom Bonner Amtsgericht genehmigt werden musste.

In diesem Fall war es ein Whistleblower, der die Großhändler bei den Wettbewerbshütern angeschwärzt hat. Dieser hatte sich zunächst über das anonyme Hinweisgebersystem an die Behörde gewandt und über die vermeintlichen Missstände in der Branche berichtet. Das reicht natürlich nicht, damit das Kartellamt sofort eine Durchsuchung einleitet. Aber der Informant hatte eine E-Mail-Adresse hinterlassen, über die er in der Folge mit der Behörde korrespondierte. Die Ermittler hatten mehrere Nachfragen, die der Informant regelmäßig beantwortete. Darüber hinaus gab es ein persönliches Telefonat.

Das Kartellamt stufte die Informationen als glaubhaft ein. Offenbar verfügt der Hinweisgeber über detaillierte Informationen über den Markt und das Vorgehen der Großhändler im Wettbewerb. Weitere Recherchen der Behörde sollen die Absprachen der beteiligten Unternehmen und handelnden Personen bestätigt haben. Das jedenfalls teilte das Kartellamt den Großhändlern mit.

Ein Sprecher des Kartellamt hatte die Durchsuchung zwar bestätigt, aktuell äußert er sich aber vorerst nicht weiter zum laufenden Verfahren. Erst nach dessen Abschluss soll es einen ausführlichen Bericht geben. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung, denn das Kartellamt sucht explizit nach be- und entlastendem Material gleichermaßen.

Was wird den Großhändlern vorgeworfen? Sie sollen ab Juli 2016 eine Art „Waffenstillstand“ vereinbart haben, um die Rabattschlacht zu beenden. Diese sei seit Anfang des Jahres neu aufgeflammt und habe bei den Großhändlern zu Ertragsproblemen und personellen Umstrukturierungen geführt. Deshalb sollen die Großhändler vereinbart haben, Apotheken ab Juli keine neuen Angebote zur Belieferung als Hauptlieferant mehr zu machen.

Dabei soll es sich nicht um kleine Deals zwischen konkurrierenden Außendienstlern gehandelt haben. Die Kundenabsprache hat nach Informationen des Kartellamts auf der Führungsebene der Großhändler stattgefunden. Die nachgeordneten regionalen Vertriebsleiter sollen demnach intern schriftlich informiert worden sein. Wenn das stimmt, sollte das Bundeskartellamt bei den Durchsuchungen fündig geworden sein. Mehrere Großhändler haben die Vorwürfe nach den Durchsuchungen zurückgewiesen. Die Entwicklung auf dem Markt spiegele auch keinen Waffenstillstand wider, heißt es.

Beim Bundeskartellamt sind zwei Abteilungen mit dem Fall befasst: Der Informant hatte mit der 11. Beschlussabteilung kommuniziert, die sich branchenübergreifend mit Kartellen – also Verstößen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – befasst. Als Fachressort ist zudem die 3. Beschlussabteilung involviert, die sich explizit mit dem Gesundheitsbereich befasst, einschließlich Pharmazie, Krankenversicherung, Krankenhäuser, Medizintechnik, und Chemie.

Dem Amtsgericht Bonn wurden die Erkenntnisse vorgelegt, auf die das Kartellamt den Durchsuchungsbeschluss stützt. Auch das Gericht prüft die Akten und muss die Maßnahme genehmigen. Es gab allerdings auch schon Fälle, die trotz dieser Beweiswürdigung nach der Durchsuchung ohne Ergebnis eingestellt werden mussten. Auch der Boykottvorwurf gegen die Apothekerverbände bezüglich Gehe wurde vom Kartellamt nach Jahren kleinlaut fallengelassen.

Das Kartellamt macht aktuell keine Angaben dazu, ob in diesem Fall ein Großhändler von der Kronzeugenregelung Gebrauch gemacht hat. Grundsätzlich möglich wäre dies, die flächendeckende Durchsuchung spricht jedenfalls nicht dagegen. Die Ermittler suchen regelmäßig auch beim Hinweisgeber nach Material.

Nach der Bonusregelung kann jeder Beteiligte eines Kartells bis zu 100 Prozent des etwaigen Bußgeldes erlassen bekommen, wenn er das Kartellamt auf den Fall aufmerksam macht. Das sollte allerdings vor Beginn der Ermittlungen geschehen. Eine komplette Straffreiheit gibt es nicht, wenn der Informant das Kartell selbst angeführt hat oder im Verfahren weitere Absprachen zum Vorschein kommen, die vorab nicht eingestanden wurden.

Auch in einem laufenden Verfahren können sich Betroffene noch besser stellen: Wer im Rahmen der Durchsuchung oder anderer Ermittlungstätigkeiten als erster geständig ist, kann bis zu 50 Prozent des gegebenenfalls später verhängten Bußgeldes erlassen bekommen. Weitere Stufen sind nicht explizit vorgesehen, in der Praxis aber möglich. Welcher Teil der Strafe aufgehoben wird, hängt vom Wert der Information und dem Zeitpunkt des Geständnisses ab. Die Bonusregelung wurde den Großhandelschefs auch im aktuellen Fall angeboten.

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