Schweiz

Zur Rose: Gericht verbietet OTC-Trick

, Uhr
Berlin -

Zur Rose darf in der Schweiz keine OTC-Arzneimittel verschicken, wenn die Präparate nicht in direktem Kontakt von Ärzten verschrieben wurden. Das hat das Bundesgericht entschieden. Die Versandapotheke verstoße gegen das Heilmittelrecht, wenn sie Online-Rezepte organisiert.

In der Schweiz dürfen rezeptfreie Arzneimittel nur verschickt werden, wenn ein Rezept vorliegt. Zur Rose hatte Anfang 2011 ein eigenes Modell entwickelt: Von der Versandapotheke beauftragte Ärzte verschreiben Patienten bestellte Arzneimittel auf Basis eines Fragebogens. Die Mediziner kennen die Kunden in der Regel laut Gericht nicht persönlich.

Den Richtern zufolge muss der Mediziner den Patienten und seinen Gesundheitszustand kennen. Nur bei einem persönlichen Kontakt bestehe die Möglichkeit zur notwendigen Interaktion für die Verordnung. „Ein Gesundheitsfragebogen und die bloße Möglichkeit zur Kontaktaufnahme reichen nicht aus”, heißt es.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau hatte die Praxis 2014 erlaubt; das Heilmittelinstitut Swissmedic und der Apothekerverband PharmaSuisse hatten Beschwerde eingelegt. Auch der Drogistenverband hatte sich über die Praxis beschwert.

Zur Rose fühlt sich gegenüber Vor-Ort-Apotheken benachteiligt. Mit dieser Entscheidung werde der Versand von rezeptfreien Arzneimitteln unmöglich, sagte CEO Walter Oberhänsli. „Das ist nicht im Interesse des Patienten und ist wirtschaftsfeindlich“. Patienten würden in ihrer Wahlfreiheit eingeschränkt und Versandapotheken gegenüber herkömmlichen Apotheken und Drogerien benachteiligt.

Laut Zur Rose werden Patienten in ihrem Recht beschnitten, „von den günstigen Konditionen für rezeptfreie Arzneimittel bei einer Schweizer Versandapotheke zu profitieren“. Sie würden dazu genötigt, auf ausländische Anbieter auszuweichen. Der Versand von Rx-Medikamenten sowie Kosmetika und andere Gesundheitsprodukte sind von dem Urteil nicht betroffen.

In der Schweiz gibt es strenge Regeln für den Versandhandel: Vor einigen Jahren war sogar darüber diskutiert worden, den Versand von OTC- und Rx-Präparaten komplett zu verbieten. Als Kompromiss wurde festgelegt, dass Patienten eine Verschreibung brauchen, wenn sie im Internet nicht verschreibungspflichtige Medikamente bestellen.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Rechtswidrige Arzneimittelangebote
Für 55 Euro: Novaminsulfon auf Ebay
Mehr aus Ressort
Tausende Filialen schließen
USA: Kahlschlag bei Apothekenketten
2500 Packungen illegal nach China verkauft
Paxlovid: Apothekerin aus Innsbruck angeklagt
Weniger Einnahmen, mehr Ausgaben
Krankenkasse rechnet mit Milliardenverlusten

APOTHEKE ADHOC Debatte