Angebliche Krebsrisiken

Bayer gewinnt Glyphosat-Prozess Laura Schulz, 06.03.2024 09:02 Uhr

In einem Prozess um angebliche Krebsrisiken glyphosathaltiger Unkrautvernichter hat Bayer in den USA einen weiteren Fall gewonnen. Foto: Taljat David/shutterstock.com
Welmington - 

Bayer hat in den Rechtsstreitigkeiten um angebliche Krebsrisiken glyphosathaltiger Unkrautvernichter in den USA einen weiteren Fall gewonnen. Eine Geschworenen-Jury habe im Fall Kline in Philadelphia zugunsten des Agrarchemie- und Pharmakonzerns entschieden, wie ein Unternehmenssprecher sagte. Zudem habe die Klägerseite in einem anderen Fall eine Klage vor dem höchsten Gericht des Bundesstaates Kalifornien freiwillig zurückgezogen.

Bayer hatte zuletzt die Mehrheit der Glyphosat-Klagen für sich entschieden. Allerdings sorgten hohe Strafzahlungen in den verlorenen Fällen für Schlagzeilen. Auch daher stand der Fall Kline im Fokus, da Bayer in Philadelphia Ende Januar einen Fall verloren hatte, in dem die Geschworenen den Konzern zur Zahlung von 2,2 Milliarden US-Dollar verurteilt hatten. In den USA werden solch hohe Summen in Berufungsverfahren aber oft deutlich reduziert.

Die Glyphosat-Klagewelle hat Bayer schon 13 Milliarden Euro gekostet, hatte Finanzchef Wolfgang Nickl am Dienstag beim Kapitalmarkttag erklärt. Ende Januar waren noch rund 54.000 Fälle offen. Die Rückstellungen beliefen sich Ende 2023 auf 6,3 Milliarden Dollar (5,7 Mrd Euro).

Bayer-Chef Bill Anderson kündigte zudem neue Ansätze im Umgang mit dem Thema an, allerdings ohne konkret zu werden. Am Montag hatte die Financial Times berichtet, Bayer ziele in den USA mit Lobby-Arbeit auf rechtliche Änderungen in Bundesstaaten ab. Dabei gehe es darum, den Vorrang von Bundesgesetzen vor dem Recht von Bundesstaaten bei der Kennzeichnung von Unkrautvernichtern wie Roundup zu bekräftigen.

Das Thema ist schon lange zentral. Denn Bayer argumentiert, die US-Umweltbehörde EPA als Bundesbehörde habe festgestellt, dass Roundup nicht krebserregend sei und das Produktlabel entsprechend ohne Warnung genehmigt. Daher verhindere Bundesrecht auch in einzelnen US-Staaten Schadenersatzansprüche wegen angeblich mangelhafter Warnungen vor Krebsrisiken.