Was in Deutschland bisher scheiterte, wird nun in der Schweiz umgesetzt: Modellprojekte zur Abgabe von Cannabis als Genussmittel in Apotheken. Ab 2022 sollen sie in mehreren Städten im Rahmen einer kontrollierten Studie Cannabis an volljährige Konsumenten verkaufen.
In der Schweiz könnte legales Kiffen vielerorts früher möglich sein als in Deutschland: Bereits ab Anfang kommenden Jahres können Konsumenten in Zürich, Basel und anderen Städten Cannabis in Apotheken und sogenannten Social Clubs erwerben. Die Rechtsgrundlage dafür hatte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats – der kleinen Kammer des Schweizer Parlaments – bereits im August 2020 mit dem sogenannten Experimentierartikel gelegt und streng reglementierte wissenschaftliche Studien zum Umgang mit Cannabis ermöglicht. In Pilotversuchen soll demnach untersucht werden, wie sich ein regulierter Zugang zu Cannabis auf den Konsum, die Gesundheit und das Kaufverhalten auswirkt. Dadurch sollen sie „eine sachliche Grundlage für eine Diskussion zur Weiterentwicklung der Cannabispolitik beziehungsweise der schweizerischen Drogenpolitik“ liefern, wie die Stadt Zürich ankündigt.
Die Stadt Zürich ist dabei einer der Vorreiter. Gemeinsam mit der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich startet voraussichtlich im Herbst 2022 das auf dreieinhalb Jahre angelegte Projekt „Züri Can – Cannabis mit Verantwortung“, das zeigen soll, welche Auswirkungen der Verkauf von standardisierten und geprüften Cannabisprodukten bei zugelassenen Bezugsstellen mit Gesundheits- und Präventionskonzepten auf die Cannabiskonsument:innen hat. Das „Studiencannabis“, wie die Schweizer es nennen, sollen die Studienteilnehmenden dabei über Apotheken und lizenzierte Social Clubs kaufen können – ein erhofftes Ergebnis der Studie ist auch eine Aussage, ob der Cannabisverkauf besser in Apotheken oder ebenjenen lizenzierten Clubs besser aufgehoben ist. „Bei allen Bezugsstellen wird Wert auf eine persönliche und gesundheitsfördernde Beratung und ein Eingehen auf individuelle Bedürfnisse gelegt. Es ist immer das Ziel, die gesundheitlichen Risiken für Konsumierende möglichst gering zu halten“, so die Stadt Zürich. Zudem hätten die Teilnehmenden jederzeit kostenlosen Zugang zu den Studienärzt:innen.
Bei der Studie sollen verschiedene Cannabisarten – sowohl Blüten als auch Harz-Produkte – mit unterschiedlichem THC- und CBD-Gehalt abgegeben werden, alle mit hohen Qualitätsstandards. „Angestrebt werden Bioqualität und einheimische Produktion“, so die Stadtverwaltung. Die Anbaumethoden müssen laut den Studienvorgaben der guten landwirtschaftlichen Praxis für Heilpflanzenanbau entsprechen. „Die Teilnehmenden können so gesundheitsbewusster und verantwortungsvoller Cannabis konsumieren, weil die Inhaltsstoffe der Produkte von einwandfreier Qualität sind und transparent ausgewiesen werden.“ Sie sollen in regelmäßigen Abständen befragt werden, um die gesundheitliche und soziale Situation und deren Entwicklungen zu erfassen.
Apotheken und Social Clubs sollen das Cannabis direkt einkaufen und von Produzenten beziehen, die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) als geeignet erachtet werden. Für den Anbau in der Schweiz benötigen die Produzenten eine Ausnahmebewilligung des BAG. Die Abverkaufspreise werden von der Studienleitung vorgegeben, sie müssen bei allen Bezugsstellen einheitlich sein und orientieren sich laut Stadtverwaltung an den aktuellen Schwarzmarktpreisen.
Derzeit sucht die Stadt nach Apotheken, die sich dem Projekt anschließen wollen, und nach interessierten Personen, die einen Social Club gründen möchten. Sie können sich noch bis zum 31. Dezember bewerben. Für die Apotheken gibt es dabei eine Reihe von Kriterien: Sie müssen ein überzeugendes Gesundheitskonzept nach Vorgaben der Studienleitung erarbeiten und anhand einer Vorlage ein Betriebskonzept erarbeiten. Außerdem muss das an das Studie beteiligte Personal eine Einführungsschulung absolvieren und sich bereiterklären, das Studienprotokoll zu befolgen. Dabei sollen sie selbst auch weitere Studienteilnehmer anwerben. Der finanzielle Aufwand werde entschädigt: „Abklärungen zusammen mit Fachvertreter:innen von Apotheken haben ergeben, dass Ihre Aufwendungen gedeckt werden können“, so die Stadt Zürich. Die Aufwände der Apotheke würden die Studienteilnehmenden durch die direkte Bezahlung des Cannabisbezugs beglichen. Außerdem stelle die Studienleitung eine Kostenübernahme für die Bereitstellung der Eingangstests zur Verfügung. Die Apotheken dürfen pro Konsument:in Cannabis mit einem maximalen Gesamtwert von 10 Gramm THC im Monat verkaufen, maximal aber 10 Gramm Cannabis auf einmal.
Studienteilnehmer müssen sich ebenfalls bewerben und eine Reihe von Vorgaben erfüllen: Sie müssen volljährig sein, in Zürich wohnen und sogenannte Aktiv-Konsumenten sein, also regelmäßig Cannabis konsumieren. Das wiederum müssen sie mit einem Urintest nachweisen. Schwangere, Stillende und Berufsfahrer sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Sie können sich dann ab Herbst 2022 direkt in der Apotheke oder dem Social Club anmelden und erhalten dort einen Studienausweis, mit dem sie Cannabis kaufen können. Weitergabe und Weiterverkauf sind genauso untersagt, wie der Konsum in der Öffentlichkeit.
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