QR-Code verhindert Kassensturz Carolin Ciulli, 16.04.2024 13:25 Uhr
Der QR-Code auf dem Kassenbon einer Apotheke spielt eine zentrale Rolle. Inhaberinnen und Inhaber sollten diesen nicht aus Sorge um den größeren Papierbedarf weglassen, warnt Steuerberater Dr. Bernhard Bellinger. Denn bei einem Probekauf durch das Finanzamt kann der digitale Schlüssel einen Kassensturz verhindern. Außerdem macht der Fachanwalt vor einer anstehenden Zunahme der Kontrollen durch den Fiskus aufmerksam.
Derzeit ist es ruhig geworden um die Kassennachschau durch das Finanzamt. Und wenn Angestellte des Fiskus tatsächlich in der Offizin zum Probekauf unterwegs sind, könnte die Inhaberin oder der Inhaber davon bestenfalls gar nichts mitbekommen. Grund ist der QR-Code auf dem Bon. Die Verwaltungsangestellten haben die Anweisung, diesen mit einer Prüfsoftware zu scannen.
Prüfung läuft im Hintergrund
„Ist der QR-Code sauber, geht der Kassennachschauer einfach weiter. Der Apotheker bekäme das nicht einmal mit“, so Bellinger. Enthalte der Kassenbon dagegen keinen QR-Code, werde er nachfragen und sich etwa zeitlich versetzt mindestens diesen Verkaufsvorgang im Warenwirtschaftssystem zeigen lassen. Das sei natürlich viel aufwendiger. „Außerdem ist der Kassennachschauer bei einer dann real durchgeführten Kassennachschau berechtigt, einen Kassensturz zu machen. Das ist in einer Apotheke im laufenden Betrieb eine regelrechte Hinrichtung.“
Der Fachanwalt für Steuerrecht betreut über seine Kanzlei rund 140 Apotheken, die alle den QR-Code auf den Bons drucken. Derzeit fänden die Nachschauen „mehr oder weniger im Blindflug“ statt. Die Prüfer kämen unangemeldet.
Bei einem Besuch des Fiskus in einer Apotheke in Niedersachsen sollte vom Apotheker ein mehrseitiges Formular ausgefüllt werden. Dieses habe auch normale Anfragen enthalten, wie etwa bei einer Betriebsprüfung. Apotheken sollten sich jedoch darauf einstellen, dass ein großes Bündel an Informationen abgefragt werde. Das koste natürlich Zeit, so Bellinger. „Das Ausfüllen dieses Formulars würde man natürlich vermeiden, wenn man über den korrekten QR-Code am Start wieder aussortiert wird.“
Aus einer anderen Apotheke heißt es, dass das Finanzamt bei einer Nachschau etwa zwei Stunden vor Ort war. Geprüft wurden die Kassenbons, Stornos, Differenzen und der Kassenabschluss von einem Monat. Das bestätigt Bellingers Empfehlung.
Kontrollen werden stark zunehmen
Künftig werden die Kontrollen durch das Finanzamt Bellinger zufolge „massiv zunehmen“, wenn die Apotheken ihre TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) gemeldet haben. Seit Anfang 2020 ist für Apotheken und andere Einzelhändler diese TSE vorgeschrieben, die alle Geschäftsvorgänge speichert. Die Meldung der TSE erfolgt an das Finanzamt digital über ein Formular, soll aber erst Anfang 2025 möglich sein.