APOTHEKE ADHOC Umfrage

Keine Ausnahme für Versandapotheken

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Berlin -

Lieferung ist nicht gleich Lieferung: Während Großhändler nachweisen müssen, dass die Temperatur im Fahrzeug den Lagerbedingungen der Arzneimittel entspricht, gilt für Versandapotheken nur die allgemeine Vorgabe, dass Qualität und Wirksamkeit der Medikamente beim Transport erhalten bleiben müssen. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) will beim Deutschen Apothekertag (DAT) beschließen lassen, dass sich auch Versandapotheken an die Regeln für Großhändler halten müssen. Die Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC begrüßen den Vorstoß.

Drei von vier Umfrageteilnehmern finden, die Versender sollten sich genau wie die Großhändler an die EU-Richtlinie zur guten Distributionspraxis (GDP) halten müssen: Ein knappes Drittel fordert „auf jeden Fall“ eine Temperaturkontrolle für Versandapotheken – „nur so wird Qualität gewährleistet“. Weitere 43 Prozent glauben, das sei nur fair: „Transport ist Transport“.

12 Prozent der Befragten halten GDP für Versandapotheken für „schwierig“. Sie sind der Meinung, dass die Vorgaben dann „auch für den Botendienst“ gelten würden. 7 Prozent glauben, eine Änderung für Versandapotheken würde einen „gravierenden Eingriff“ bedeuten, der den Vertriebsweg kaputt mache. 6 Prozent halten eine Temperaturkontrolle für „unnötig“. Sie finden, „es gibt kein Temperaturproblem“. Am 7. und 8. September 2015 nahmen 214 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC an der Umfrage teil.

Seit 2013 müssen Pharmagroßhändler selbst auf kurzen Wegen sicherstellen, dass die Temperatur im Auto den Lagerbedingungen der Arzneimittel entspricht. Für Versandapotheken gilt das nicht. Diese Diskrepanz ist einigen Apothekern ein Dorn im Auge. Beim Deutschen Apothekertag (DAT) in Düsseldorf wollen sie gleiche Regeln für alle schaffen.

Die AKNR will mit ihrem Antrag erreichen, dass auch Logistikunternehmen, die Arzneimittel im Auftrag von Versandapotheken verschicken, sicherstellen müssen, dass während des Transports die Lagerbedingungen eingehalten werden. „Die Verantwortung der arzneiversendenden Apotheke endet heute formal bei der Übergabe des Arzneimittels an das zustellende Logistikunternehmern“, kritisiert die AKNR in der Begründung zu ihrem Antrag.

Die Kammer moniert, dass die für den Transport verantwortlichen Unternehmen nicht zwischen den zu versendenden Produkten differenzierten: „Eine der Arzneimittelstabilität geforderte Lagerung unter 25 Grad Celsius von nicht kühlpflichtigen Arzneimitteln wird von Versandapotheken und den Transportunternehmen in der heutigen Versandstruktur nicht gewährleistet.“

Ein Versandhandel ohne Einhaltung der GDP-Guidelines sei aber ein Verstoß gegen die üblichen Grundsätze des Verbraucherschutzes. Daher dürfe die Verantwortung der Versender erst bei der Übergabe des Arzneimittels an den Patienten enden. „Es ist Aufgabe und Verantwortung des Gesetzgebers, die Bedingungen für einen effektiven Verbraucherschutz herzustellen“, so die AKNR.

Auf das Problem aufmerksam gemacht hatte im Februar der Münchener Apotheker Dr. Hermann Vogel jr.: Er hatte einen offenen Brief an Noweda-Chef Wilfried Hollmann geschickt und ihn aufgefordert, die Umsetzung der EU-Richtlinie zu stoppen. Die technische Ausrüstung der Fahrzeuge mit Kühltechnik verursache sehr hohe Kosten, die letztlich an die Apotheken weitergegeben würden.

Den Antrag aus Nordrhein begrüßt Vogel: „Gleiches Recht für alle“, fordert er. Das Arzneimittel habe keine anderen Transportbedingungen, nur weil es statt von einem Großhändler von einem Versandapotheker verschickt werde, findet Vogel.

Ob die Forderung der Apotheker zu Änderungen führt, ist allerdings fraglich. In einer Stellungnahme an die Noweda erklärte das Bundesgesundheitsministerium (BMG), dass die Regelungen zu recht unterschiedlich seien – wegen unterschiedlicher Rechtsgrundlagen, Transportzeiten und Liefermengen. Aus Sicht des BMG muss aber auch beim Versandhandel sichergestellt werden, „dass Qualität und Wirksamkeit erhalten bleiben“.

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