APOTHEKE ADHOC Umfrage

Arztstempel: Wo ist der Vorname?

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Berlin -

Der Juli startete in den Apotheken zum Teil chaotisch: Weil seit Monatsbeginn Vorname und Telefonnummer des Arztes auf jedem Rezept zu finden sein müssen, laufen viele Verordnungen eine Extrarunde. Die Ersatzkassen starten mit einer Friedenspflicht, zumindest was die Telefonnummer angeht. Am häufigsten ist laut einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC aber der Name das Problem.

Bei der Ausstellung von Rezepten durch Mediziner läuft bei weitem nicht alles glatt. So bemängelte jeder zweite Befragte, dass Kunden in der Apotheke Rezepte vorlegt haben, auf denen der Vorname des Arztes fehlt. Mit gleich zwei Fehlern auf einem Rezept haben 29 Prozent der Befragten zu kämpfen: Bei ihnen fehlen sowohl die Telefonnummer als auch der Vorname. Die Telefonnummer vermissten bereits 13 Prozent der Befragten.

Aussagen zur Häufigkeit erlaubt die Umfrage nicht. Doch von Einzelfällen ist nicht auszugehen. Denn nur 6 Prozent der Befragten gaben an: „Fehler kommen selten vor“. An der Umfrage nahmen am 1. und 2. Juli 247 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teil, 2 Prozent machten keine Angaben.

Mit der Regelung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Mediziner für eventuelle Rückfragen seitens der Apotheker zu erreichen sind. Die bereits im Dezember vergangenen Jahres vom Bundesrat beschlossene Änderung gilt sowohl für Muster-16-Rezepte als auch für Verordnungen über Medizinprodukte.

Die Neuregelung ist in der Praxis jedoch ein Problem. Denn auf den Rezeptvordrucken ist bislang weder ein Feld für die Angabe der Telefonnummer vorgesehen, noch sind die Arztstempel normiert. In Apotheken muss daher genau hingeschaut werden, um Retaxationen zu vermeiden.

Ob Apotheker die fehlenden Daten ergänzen können oder das Rezept an den Arzt zurückgeben müssen, hängt vom jeweiligen Arzneimittelliefervertrag ab. Eine einfache Antwort auf die Frage, was bei einem in dieser Hinsicht unvollständigen Rezept zu tun ist, gibt es also nicht.

Bis Ende September werde man Rezepte mit fehlender Telefonnummer nicht retaxieren, um den Ärzten eine Möglichkeit zu geben, die notwendigen Änderungen vorzunehmen, heißt es vom Ersatzkassenverband VDEK, der DAK-Gesundheit, Techniker Krankenkasse (TK), Barmer GEK, Kaufmännische Krankenkasse (KKH), Hanseatische Krankenkasse (HEK) und Handelskrankenkasse (HKK) vertritt.

Der AOK-Bundesverband verweist auf die Verhandlungen zu Retaxationen, die DAV und GKV-Spitzenverband derzeit führen. Laut GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) müssen sie sich darauf verständigen, in welchen Fällen – insbesondere bei Formfehlern – von einer Retaxation abgesehen werden kann. „Zur Zeit befinden sich die Vertragspartner noch im Abstimmungsprozess“, so ein Sprecher des AOK-Bundesverbands. „Ob das Fehlen der Telefonnummer als unbedeutender Formfehler zu werten ist, ist demnach derzeit ungeklärt. Wir hoffen auf eine alsbaldige Klärung.“

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