Das Apothekenhonorar wird derzeit im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) neu berechnet. Doch unterdessen haben sich die Gesundheitspolitiker von Union und SPD bereits auf verschiedene Maßnahmen zum Arzneimittelmarkt verständigt. Unter anderem soll der prozentuale Zuschlag der Apotheker gedeckelt werden, wie dies heute schon beim Großhandel ist. Damit die Apotheker insgesamt nicht schlechter dastehen als vorher, sollen sie Zuschläge bei der BtM-Abgabe und Rezepturen erhalten. So sieht es ein „Grundlagenpapier zu den Ergebnissen des Pharmadialogs“ vor, das die Koalitionäre gemeinsam beschlossen haben.
In der Koalition wird seit Längerem diskutiert, wie die Politik auf die zunehmende Zahl extrem teurer Arzneimittel reagieren soll. An dem oft zitierten Präparat Sovaldi verdient eine Apotheke an einer Packung also rund 400 Euro – Vorfinanzierungskosten allerdings nicht einberechnet. Ein Honorardeckel für die Apotheker galt in der Koalition als Option, die Kosten zumindest auf dieser Handelsstufe zu begrenzen.
Derzeit erhalten die Apotheker neben ihrem Fixum von 8,35 Euro einen variablen Aufschlag von 3 Prozent auf den Einkaufspreis. Bei den Großhändlern ist die prozentuale Marge auf einen Betrag von 38,70 Euro gedeckelt. Das soll nun offenbar auch beim Apothekenhonorar geschehen: „Auf Grund des steigenden Anteils von hochpreisigen Arzneimitteln wollen wir das Apothekenhonorar anpassen. Vorgeschlagen wird, dabei den prozentualen Anteil des Apothekenhonorars zu deckeln“, heißt es in dem Papier.
Der CDU-Berichterstatter für den Bereich Arzneimittelversorgung und Apotheken im Gesundheitsausschuss, Michael Hennrich, hatte entsprechende Überlegungen in der Koalition schon im Februar bestätigt. Ihm komme es auf die Gesamtschau an. „Für mich ist entscheidend, dass am Ende für die Apotheker keine Mehrbelastung herauskommt.“ Dafür soll jetzt ein Honorarplus sorgen: „Eine verbesserte Honorierung werden wir bei den Rezepturen und den Betäubungsmitteln prüfen.“ Insgesamt dürfe es nicht zu einer Verminderung der Ausgaben für Apothekenhonorare kommen.
Weiter im Blick behalten wollen die Fraktionen auch das Thema Retaxationen. Das Schiedsverfahren hierzu war gestern auch beim dritten Termin ohne Ergebnis geblieben. Hier behält sich der Gesetzgeber offenbar vor, doch noch aktiv zu werden.
Die Regierungssfraktionen planen eine weitere weitreichende Änderung: Ausschreibungen zu Impfstoffen sollen wieder abgeschafft werden. Das Instrument hat sich aus Sicht der Koalitionäre nicht bewährt. Innerhalb der Union wird dem Vernehmen nach auch noch diskutiert, ob auch Ausschreibungen zu Zytostatika wieder gestrichen werden sollen.
Beim Pharmadialog enttäuscht wurden die Apotheker in ihrer Hoffnung, die Importquote könne vielleicht abgeschafft werden. Union und SPD wollen das Instrument ebenfalls nicht streichen, aber schärfen: Künftig soll der Preisabstand zum Original immer mindestens 15 Prozent betragen, statt wie bisher alternativ 15 Euro. Der Grund: Der absolute Differenzbetrag fällt bei extrem hochpreisigen Arzneimitteln kaum ins Gewicht.
Union und SPD planen ferner, OTC-Arzneimittel für bestimmte Patientengruppen wieder in die Erstattung aufzunehmen. Ältere und multimorbide Versicherte könnten sich freiverkäufliche Arzneimittel demnach wieder auf Kosten ihrer Kasse verordnen lassen. Außerdem soll die Altersgrenze für Kinder und Jugendliche von 14 auf 18 Jahre angehoben werden. Eine entsprechende Forderung hatte der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) schon einmal vorgetragen.
Union und SPD wollen auch die Herstellung von Biosimilars fördern: Rabattverträge sollen erst nach Patentablauf geschlossen werden. Diese „Stunde null-Systematik“ hatten die Hersteller von Biosimilars wiederholt gefordert, um den Marktzugang so zu erleichtern.
Die Nutzenbewertung neuer Arzneimittel soll aus Sicht der Koalitionäre möglichst früh mit dem Zulassungsverfahren synchronisiert werden. An der zweckmäßigen Vergleichstherapie als Maßstab für den Erstattungspreis wollen Union und SPD dagegen festhalten. „Höhere Preise ohne Zusatznutzen sind nicht vertretbar“, heißt es in dem Papier.
Legt ein Hersteller nach Aufforderung kein ausreichendes Dossier zur Nutzenbewertung vor, soll dies künftig sanktioniert werden. Bei der Bewertung des Bestandsmarkts sollen laut Papier Arzneimittel einbezogen werden, bei denen es eine Indikationsausweitung gab. Hier sei die Nutzenbewertung zwingend nachzuholen.
Das Grundlagenpapier ist von den gesundheitspolitischen Sprechern der Fraktionen, Maria Michalk (CDU) und Hilde Mattheis (SPD), gezeichnet sowie von den Berichterstattern für Arzneimittel in den jeweiligen Arbeitsgruppen, Michael Hennrich (CDU) und Martina Stamm-Fibich (SPD). Wann die verschiedenen Vorschläge in etwaige Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden könnten, ist noch vollkommen offen.
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