Apothekenhonorar

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Berlin -

Es ist ein komplexes Zahlenspiel: Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) möchte das Honorar der Apotheker grundlegend neu berechnen. Dabei greift die Politik zu ungewohnten Mitteln: In einer groß angelegten Aktion soll die Hälfte der Apotheker direkt befragt werden. Die ABDA wusste nichts von der Aktion.

Das BMWi hatte im Herbst 2015 sein Forschungsprojekt zum Apothekenhonorar öffentlich ausgeschrieben. Die Unternehmensberatung 2hm & Associates erhielt den Zuschlag. Im April 2016 wurde ein Konzept zur „Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise“ im Ministerium vorgestellt.

Am vergangenen Freitag erhielten ausgewählte Apotheker eine Mail mit dem Titel: „Befragung im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie“. Der mitgeschickte Link führte zu einer Online-Umfrage, bei der der Inhaber oder Filialleiter Angaben zu seiner Apotheke und insbesondere zum Aufwand bei der Dokumentation von Betäubungsmittelrezepten machen sollte.

Das Ministerium erklärt gegenüber APOTHEKE ADHOC: „Es ist zutreffend, dass das BMWi ein Forschungsprojekt zum Thema Apothekenhonorar beauftragt hat. In den nächsten Wochen werden im Rahmen des vom BMWi beauftragten Forschungsvorhabens die Apothekerinnen und Apotheker zu den Aufwänden befragen, die den Preisbestandteilen der AMPreisV zugrundeliegen.“ Die Umfrage soll laut BMWi an mehr als 10.000 Teilnehmer übermittelt werden.

Das BMWi betont, dass die Teilnahme für Apotheker freiwillig ist und dass die Durchführung unter strengen Datenschutzbestimmungen erfolgt. „Für den Befragten ist dies auch erkennbar, da der Auftragnehmer ausdrücklich auf ein Bestätigungsschreiben des BMWi verweist“, heißt es aus dem Haus der in dieser Woche vereidigten Ministerin Brigitte Zypries (SPD).

Die befragten Apotheker sollen zunächst angeben, wie viele Apotheken sie führen, in der Folge soll sich der Inhaber oder Filialleiter nur noch auf die Zahlen der jeweiligen Betriebsstätte im vergangenen Jahr beziehen. Die erste inhaltliche Frage betrifft die Herstellung parenteraler Lösungen – ob im eigenen Labor, extern oder überhaupt nicht. Danach geht es um dokumentationspflichtige BtM. Die Apotheker sollen die Anzahl der 2016 abgegebenen BtM schätzen.

Im folgenden Teil möchte 2hm „gerne etwas von Ihnen über die Warenwirtschaft in Ihrer Apotheke erfahren“. Die Apotheker sollen angeben, wie viel Zeit sie selbst und ihr Team prozentual für verschiedene Teilaspekte verwenden: Lagerhaltung, Bestellung, Empfang der Lieferung und Prüfung der Lieferscheine, Einsortierung der Ware, Vorbereitung der Bezahlung und dieser Vorgang selbst sowie Retourenmanagement und Sonstiges. Ein Rechner hilft bei der Überprüfung der Verteilung. In den folgenden Freitextfeldern können die Apotheker weitere Aufgaben beschreiben und wie viele Minuten sie täglich damit verbringen.

2hm interessiert sich auch für die Mitarbeiter. Abgefragt wird, wie viele Angestellte der verschiedenen Berufsgruppen jeweils in Voll- oder Teilzeit in der Offizin arbeiten: Approbierte, PTA, PKA, Pharmazieingenieure, PhiP sowie PTA und PKA in Ausbildung. Die Inhaber sollen sich mit der Auflistung nicht mitzählen.

Dafür dürfen sie in der nächsten Frage angeben, wie viel ihrer Zeit sie prozentual auf welche Arbeit verwenden: Beratung und Abgabe, Warenwirtschaft, BtM-Dokumentation, Rezeptur, Durchführung medizinischer Leistungen, Management und „Wartezeit bei geringer Kundenfrequenz“.

Zum Schluss gibt es Fragen zur Apotheke, die Inhaber sollen die Lage beschreiben. Zur Auswahl stehen:

In unmittelbarer Nähe eines Ärztehauses oder mehrerer Ärzte
In einer 1A-Lage (viel Laufkundschaft)
In einem Einkaufscenter, einem Bahnhof/Flughafen oder ähnliches
In einem reinen Wohngebiet
Weiß nicht/keine Angabe

Beim Umsatz – der wie die gesamte Umfrage anonym verwendet wird, reicht die sechsstufige Skala von „unter 1 Mio. €“ bis „10 Mio. € und mehr“. Den Anteil rezeptpflichtiger Arzneimittel am Umsatz sollen die Apotheker ebenfalls schätzen. Zur Abschätzung kalkulatorischer Kosten wird danach noch gefragt, ob sich die Apotheke in einer eigenen Immobilie befindet.

Ob 2hm weitere Befragungen durchführen wird, war bislang nicht zu erfahren. Ziel des Forschungsvorhabens ist dem BMWi zufolge „die Entwicklung eines allgemein anerkannten theoretischen Konzepts bestehend aus Datengrundlage, Berechnungs-, Simulations- und Analysemethoden zur Prüfung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes der Änderung aller in der AMPreisV geregelten Preise und Preiszuschläge für verschreibungspflichtige Arzneimittel und – so weit wie möglich – Abschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen, sowie die praktischen Anwendung des Konzepts“.

Im Einzelnen sollen die gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen erfasst und die zur Anpassung der Preise nötigen Daten erhoben werden. Das Projekt ist auf 18 Monate angelegt, im Herbst könnten also Ergebnisse vorliegen. Mit dem beauftragten Gutachten will das BMWi eine „belastbare und gesicherte Datenbasis“ schaffen, bevor eine Entscheidung über eine Anpassung der AMPreisV getroffen wird.

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